Eine Frau beim Telefonieren (Symbolbild).
Mittwoch, 15.01.2020 06:35 von | Aufrufe: 360

ROUNDUP: Beschwerden wegen Telefonwerbung rückläufig - Bußgelder steigen

Eine Frau beim Telefonieren (Symbolbild). © pixabay.com

BONN (dpa-AFX) - Der Ärger über unerwünschte Werbe-Anrufe hat im vergangenen Jahr in Deutschland etwas abgenommen - weiterhin gab es aber Zehntausende Beschwerden. Insgesamt seien 57 648 schriftliche Beschwerden eingegangen, schrieb die Bundesnetzagentur in einem Bericht an ihren Beirat. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Damit lag die Zahl der Beschwerden etwas niedriger als im Vorjahr mit 62 000, ist aber dem Bericht zufolge trotzdem der zweithöchste Stand jemals und "weiterhin ein massives Problem". Die abgemahnten Unternehmen würden sich für ihre Telefon-Kampagnen auf "Einwilligungsdaten stützen, die unzutreffend, veraltet oder sogar gefälscht" seien.

Telefonwerbung unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Niemand darf zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Wer sich daran nicht hält und erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Insgesamt verhängte die Bonner Behörde im abgelaufenen Jahr Bußgelder von 1,3 Millionen Euro - im Gegensatz zu den Beschwerden ist diese Zahl gestiegen, im Jahr 2018 lag sie bei 1,1 Millionen Euro.

Eine besonders hohe Strafe verhängte die Netzagentur mit 250 000 Euro gegen Sky Deutschland. Der Pay-TV-Anbieter war bereits zuvor mehrmals von der Behörde abgestraft worden und hatte trotzdem weiterhin unerlaubt Verbraucher angerufen, ohne die nötigen Einwilligungen dafür zu haben. Sky hat gegen das Bußgeld mittlerweile Berufung eingelegt, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die höchste Geldbuße richtete sich mit 275 000 Euro gegen den Energie-Anbieter Innogy , wie die Bundesnetzagentur einem Branchendienst bestätigte. Das Unternehmen soll ein undurchsichtiges Vertriebssystem aus verschiedenen Call-Centern beauftragt haben, um "in hartnäckiger und aggressiver Weise" Stromverträge zu verkaufen. Das Unternehmen verwies darauf, dass die beanstandeten Fälle von 2015 bis Anfang 2018 stammten und man das Vertriebssystem längst umgestellt habe. Man prüfe ebenfalls, ob man Einspruch gegen das Bußgeld einlegen werde, sagte ein Sprecher auf Anfrage./swe/DP/zb


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