MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der inhaftierte Audi
In Untersuchungshaft sitzt der 55-Jährige seit über einem Monat, weil die Staatsanwaltschaft von Verdunkelungsgefahr ausgeht. Das Amtsgericht hat nach der Strafprozessordnung nun erst einmal drei Tage Zeit, um die Unterlagen an das Landgericht weiterzuleiten.
Stadler (55) soll laut den Ermittlungen der Strafverfolger den Verkauf von Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik in Europa nicht gestoppt haben, obwohl er von der illegalen Software gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft ließ ihn wegen Verdunkelungsgefahr verhaften, weil sie davon ausgeht, dass Stadler Einfluss auf Zeugen oder Mitbeschuldigte nehmen wollte. Unter anderem waren Telefongespräche des Audi-Chefs abgehört worden.
Das Vorgehen in derartigen Fällen schreibt die Strafprozessordnung vor: Wenn der zuständige Richter einer Haftbeschwerde nicht stattgeben - in der Fachsprache "abhelfen" - will, ergeht eine sogenannte Nichtabhilfeentscheidung. Dann muss das übergeordnete Gericht darüber befinden.
Stadler war in den vergangenen Wochen im Gefängnis Augsburg-Gablingen von der Staatsanwaltschaft vernommen worden. Ob er die Vorwürfe dabei bestritten oder eingeräumt hat, ist bisher nicht bekannt. Sein Anwalt war am Donnerstag nicht zu erreichen.
Bisher hält der VW
Doch auch falls Stadler im Laufe der nächsten Tage auf freien Fuß kommen sollte, könnte er nicht automatisch auf den Audi-Chefsessel zurückkehren. Schot bleibt so lange kommissarischer Audi-Chef, bis der Aufsichtsrat anders entscheidet.
Der Betriebsrat ist mittlerweile von Stadler abgerückt und fordert einen personellen Neubeginn. "Ein "Weiter so" akzeptieren wir nicht. Deshalb fordern wir einen Neustart, der jetzt gezündet werden muss", sagte Betriebsratschef Peter Mosch in der vergangenen Woche bei einer Betriebsversammlung./cho/DP/she
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