Ein Windpark in Norddeutschland. (Symbolbild)
Mittwoch, 20.11.2019 16:55 von | Aufrufe: 835

ROUNDUP 2: Wind-Abstandsvorgaben sorgen für Zoff in der Koalition

Ein Windpark in Norddeutschland. (Symbolbild) ©unsplash.com

(neu: Weitere Details und Reaktionen.)

BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD im Bundestag geht beim Streit um einen deutschlandweiten Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern auf Konfrontationskurs zur Union. "Eine Abstandsregelung von 1000 Metern zu Wohnsiedlungen bei mehr als fünf Häusern ist mit der SPD nicht zu machen", sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch der Deutschen Presse-Agentur. "Wir wollen Windkraft an Land, um die Energiewende voran zu bringen." Es müsse klar werden, wie das Ziel von 65 Prozent Ökostrom im Jahr 2030 erreicht werden könne.

Derzeit gibt es heftigen Streit um eine Regelung in einem Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Dass generell künftig 1000 Meter Abstand sein sollen zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen, hat das gesamte Bundeskabinett beschlossen. In dem Entwurf soll aber festgelegt werden, dass dies schon bei mehr als fünf Häusern greifen soll, die zusammenhängend gebaut sind - und der Abstand auch von Grundstücken eingehalten werden muss, auf denen erst noch gebaut werden kann.

Der Ausbau der Windkraft an Land ist in diesem Jahr fast zum Erliegen gekommen. Hauptgründe sind lange Genehmigungsverfahren, zu wenig ausgewiesene Flächen und viele Klagen von Anwohnern. Die Branche befürchtet nun, die geplante Regelung könne die Ausbaukrise weiter verschärfen. Länder und Kommunen sollen allerdings entscheiden können, sie nicht anzuwenden. Befürworter argumentieren, damit lasse sich die Akzeptanz vor Ort vergrößern. Eine Sprecherin Altmaiers verwies darauf, dass die 1000-Meter-Regel von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen worden sei.

Das Bundesumweltministerium von Svenja Schulze (SPD) hob dagegen hervor, dass dies kein Anliegen des Umweltressorts gewesen sei. Man sei aber "selbstverständlich vertragstreu". Jetzt werde über die Ausgestaltung diskutiert. Wie viele Häuser maßgeblich seien, mache einen großen Unterschied bei der Verfügbarkeit von Flächen. Das Umweltbundesamt teilte am Mittwoch generell mit: "65 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 wären in Deutschland bei Einführung eines Mindestabstands von 1000 Metern zu Wohnbebauung nicht erreichbar."

Viele Länder haben schon Abstandsregelungen für den Bau von Windrädern. Die schärfste gilt in Bayern mit der 10-H-Regelung - demnach muss der Abstand eines Windrades von Wohnsiedlungen mindestens zehn Mal so weit sein wie die Anlage hoch ist. Bei einer Höhe der Anlage von 200 Metern zum Beispiel wären das 2 Kilometer.

Der klimapolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin, sagte der dpa, es dürften auf keinen Fall feste Abstandsregeln eingeführt werden. Stattdessen müsse durch Beteiligung der Kommunen an den Gewinnen der Windenergie über eine Konzessionsabgabe für mehr Akzeptanz bei den Menschen gesorgt werden.

Das Ziel der Bundesregierung lautet, den Anteil des Ökostroms am Stromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern - es soll mit dem Entwurf, der auch die Abstandsregeln enthält, vom Beschluss im Koalitionsvertrag in ein Gesetz überführt werden. In den ersten neun Monaten dieses Jahres lag der Anteil bei rund 43 Prozent./hoe/DP/men


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Nordex SE
HG9CHY
Ask: 1,35
Hebel: 4,74
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG9CHY,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

12,72
-1,09%
Nordex SE Chart
-  
0,00%
Senvion Chart
-  
0,00%
Siemens Gamesa Chart
26,3525 $
-0,54%
Vestas Wind Systems AS Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Vestas Wind Systems AS Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News