Ein Segelschiff an der Elbe in Hamburg (Symbolbild).
Donnerstag, 09.02.2017 12:16 von | Aufrufe: 243

ROUNDUP 2: Pläne für die Elbvertiefung müssen überarbeitet werden

Ein Segelschiff an der Elbe in Hamburg (Symbolbild). pixabay.com / CC0

LEIPZIG/HAMBURG (dpa-AFX) - Die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung müssen überarbeitet werden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag die Planungen zwar in weiten Teilen, erkannte jedoch in Einzelpunkten auch Mängel. Diese Fehler könnten nachträglich in ergänzenden Planungen behoben werden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Wegen der Mängel erklärte das Gericht die Planfeststellungsbeschlüsse für rechtswidrig und nicht vollziehbar (Az. BVerwG 7 A 2.15). Gegen die Elbvertiefung hatten die Umweltschutzverbände BUND und Nabu geklagt. Sie bezeichneten das Urteil als "Erfolg für die Elbe".

"In Relation zur Vielzahl der von den Klägern erhobenen Mängel hält sich die Zahl der gerichtlichen Einwände in engen Grenzen", betonte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Rüdiger Nolte, in seiner Urteilsbegründung. In den meisten und vor allem in den grundlegenden Punkten hielten die Planungen den rechtlichen Anforderungen stand.

Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können. Nach dem Leipziger Urteil kann jedoch vorerst nicht gebaut werden. Die Umweltschützer halten die Ausbaggerung des Flusses für nicht notwendig und auch nicht für ökologisch vertretbar.

Die Bundesverwaltungsrichter bemängelten zum einen eine mangelhafte Verträglichkeitsprüfung für die streng geschützte Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel, die nur an der Elbe vorkommt. Es seien mögliche Auswirkungen eines erhöhten Salzgehaltes durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden. Er erscheine jedoch möglich, dies "durch weitere Erläuterungen oder Abweichungsprüfungen zu heilen", sagte Nolte.

Zum anderen beanstandete der 7. Senat die Regelungen zur sogenannten Kohärenzsicherung in Niedersachsen. Das sind Ausgleichsmaßnahmen, die vorgenommen werden müssen, weil die Elbvertiefung zu Beeinträchtigungen von Naturschutzgebieten führt. Auch hier seien weitere Planungen nötig.

Damit ist ein Beginn der Elbvertiefung vorerst weiter nicht in Sicht. Wie lange es dauern wird, bis die nötigen Planergänzungen auf dem Tisch liegen, ist offen. Zudem könnten die Umweltschützer erneut eine gerichtliche Überprüfung anstrengen. Die Kläger kündigten in Leipzig an, sich die überarbeiteten Pläne genau anschauen zu wollen. Zudem seien gegen die Elbvertiefung noch weitere Klagen in Leipzig anhängig, wie Richter Nolte sagte./bz/DP/fbr


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