Die EU-Flagge.
Mittwoch, 17.10.2018 15:18 von | Aufrufe: 327

ROUNDUP 2/Nach EU-Strafe: Google lässt Smartphone-Anbieter für Apps bezahlen

Die EU-Flagge. pixabay.com

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MOUNTAIN VIEW (dpa-AFX) - Google (Alphabet A Aktie) ändert nach der EU-Rekordstrafe sein Geschäftsmodell beim dominierenden Smartphone-Betriebssystem Android und lässt Hersteller erstmals für die Apps des Internet-Konzerns in Europa bezahlen. Bisher konnten sie Anwendungen wie Googles Karten oder den Play Store kostenlos auf ihren Geräten vorinstallieren - waren dafür aber an Bedingungen gebunden, die aus Sicht der EU-Kommission den Wettbewerb verzerrten.

Google machte keine Angaben zur Höhe der Lizenzgebühren. Insofern ist auch schwer einzuschätzen, ob das neue Bezahlmodell die Preise für Android-Smartphones steigen lassen wird - oder die Hersteller in dem extrem umkämpften Markt die höheren Kosten auffangen, statt sie an Verbraucher weiterzureichen. Es könnte auch sein, dass einige Smartphone-Hersteller auf die Vorinstallation bestimmter Google-Anwendungen verzichten.

Das Android-Betriebssystem selbst sollen die Hersteller weiterhin kostenlos bekommen, betonte Google am Dienstag. Android-Geräte haben einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent beim Smartphone-Absatz.

Die EU-Kommission betonte, dass es nicht zu ihren Forderungen gehörte, Android-Apps kostenpflichtig zu machen. Es sei die Angelegenheit von Google, wie genau die von der Behörde beanstandeten Wettbewerbsverzerrungen ausgeräumt würden. Die Kommission werde aufmerksam verfolgen, wie Google die Vorgaben erfülle und ob die Maßnahmen des Konzerns effizient seien.

Der Internet-Konzern präsentierte auch andere Maßnahmen, die den Brüsseler Vorwurf eines unfairen Wettbewerbs bei Android ausräumen sollen. Unter anderem werden Gerätehersteller künftig Google-Dienste wie digitale Karten auch ohne die App für die Google-Internetsuche oder den Webbrowser Chrome installieren können. Das war eine zentrale Forderung der EU-Wettbewerbshüter. Sie sahen in der Zwangsbündelung aller Google-Apps einen Versuch, die Dominanz des Konzerns bei der Internetsuche auf dem PC auch auf Smartphones zu übertragen.

Google schafft nun auch die Voraussetzung dafür, dass die Hersteller von Smartphones und Tablets mit Google-Diensten parallel auch Geräte mit abgewandelten Android-Versionen auf den Markt bringen dürfen. Bisher mussten sie sich verpflichten, keine Android-Abwandlungen zu verkaufen, wenn sie Apps des Internet-Konzerns auf ihren Geräten haben wollen. Auch darin sah die Kommission unfairen Wettbewerb. So habe vor einigen Jahren Amazon (Amazon Aktie) sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern angeboten. Sie seien interessiert gewesen - hätten aber nicht zugegriffen, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte den Konzern im Juli mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro belegt. Android-Chef Hiroshi Lockheimer betonte in einem Blogeintrag, dass Google nach wie vor anderer Meinung sei und die Strafmaßnahmen der Kommission deswegen anfechte. Während der vergangene Woche eingereichte Widerspruch jahrelang durch die Gerichtsinstanzen gehen kann, muss Google die Forderungen der EU-Kommission nach einer Änderung des Geschäftsmodells in Europa schon jetzt umsetzen.

Die Kommission hatte verfügt, dass Einschränkungen wie die Zwangs-Bündelung der Google-Apps binnen 90 Tagen abgeschafft werden müssen. Google hatte bereits im Sommer durchblicken lassen, dass aus Sicht des Konzerns das kostenlose Angebot seiner Apps nur zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich war. Google verdient sein Geld vor allem mit Werbeeinnahmen im Umfeld der Web-Suche. Daher wollte der Konzern seine Apps wie Maps oder GMail nur in einem Umfeld platzieren, in dem auch diese Werbefinanzierung gesichert ist. Zugleich behält der Konzern in seiner Download-Plattform - wie in solchen App Stores üblich - einen Anteil von den Erlösen der Entwickler ein./so/DP/jha


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