Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 10.09.2021 19:35 von | Aufrufe: 932

ROUNDUP 2/Gericht: Apple muss Entwicklern im App Store entgegenkommen

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©unsplash.com

(Neu: Kommentar von Epic-Chef Sweeney im 6. Absatz.)

OAKLAND (dpa-AFX) - Im Streit über die geschäftlichen Spielregeln im Apple (Apple Aktie) App Store hat der iPhone-Konzern eine rechtliche Niederlage hinnehmen müssen. Nach einem Urteil eines Bundesgerichts in Oakland (Kalifornien) muss Apple den Entwicklern bei den Bestimmungen zur Bezahlung der Apps und Services entgegenkommen. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

In dem Verfahren Apple gegen den Spiele-Entwickler Epic urteilte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltflächen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems verweisen. Das Urteil besagt auch, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, mit Kunden über Kontaktinformationen zu kommunizieren, die die Entwickler bei der Anmeldung innerhalb der App erhalten haben.

Rogers gab einer von Epic beantragten einstweiligen Verfügung statt, verurteilte den Spielehersteller aber auch zur Zahlung von Schadenersatz an Apple in Höhe von vier Millionen Dollar (Dollarkurs). Das Gericht widersprach gleichzeitig der Auffassung von Epic, dass Apple ein kartellrechtlicher Monopolist auf dem Teilmarkt für mobile Spieltransaktionen sei. Rogers stellte jedoch fest, dass das Verhalten von Apple bei der Durchsetzung von bestimmten Beschränkungen wettbewerbswidrig sei.

Kern des Streits zwischen Entwicklern wie Epic sind die Provisionen, die Apple in seinem App Store verlangt, nämlich 15 beziehungsweise 30 Prozent des Umsatzes. Epic wollte auch das Monopol zur Installation von Apps zu Fall bringen. Das wurde aber nicht angeordnet. Bislang erlaubt Apple auf dem iPhone und iPad nur die Installation von Programmen über den App Store.

Apple interpretierte das Urteil trotz der einstweiligen Verfügung als Erfolg. "Heute hat das Gericht bestätigt, was wir schon immer wussten: Der App Store verstößt nicht gegen das Kartellrecht." Das Gericht habe auch festgestellt, dass "Erfolg nicht illegal" sei. "Apple ist in jedem Segment, in dem wir tätig sind, einem harten Wettbewerb ausgesetzt, und wir glauben, dass sich Kunden und Entwickler für uns entscheiden, weil unsere Produkte und Dienstleistungen die besten der Welt sind." Man werde sich weiter dafür einsetzen, dass der App Store ein sicherer und vertrauenswürdiger Marktplatz sei.

Epic-Chef Tim Sweeney kommentierte das Apple-Statement auf Twitter: "Das heutige Urteil ist weder für Entwickler noch für Verbraucher ein Gewinn. Epic kämpft für einen fairen Wettbewerb zwischen In-App-Zahlungsmethoden und App Stores für eine Milliarde Verbraucher." Das Epic-Spiel Fortnite werde in den iOS App Store zurückkehren, wenn Epic bei den In-App-Zahlungen in fairem Wettbewerb mit dem Apple-System eine Zahlungsmethode anbieten könne, bei dem die die Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden könnten.

Nach dem Urteil gab die zuletzt gut gelaufene Apple-Aktie um etwas mehr als zwei Prozent nach. Die Investoren waren sich offenbar unsicher, welche Auswirkungen das noch nicht rechtskräftige Urteil auf die künftigen Apple-Bilanzen haben wird.

Epic hatte Apple im August 2020 verklagt, nachdem der iPhone-Hersteller Fortnite aus seinem App Store entfernt hatte. Zuvor hatte die Spieleschmiede heimlich einen Code in seine App eingebaut, um die Zahlung der Provisionen an Apple zu umgehen. Epic verlangte in Kalifornien eine gerichtliche Verfügung, um Apples "illegale Wettbewerbsbeschränkungen" zu unterbinden.


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Epic, das im vergangenen Jahr mit Fortnite mehr als 5 Milliarden Dollar eingenommen hat, geht auch in der EU, in Großbritannien und in Australien mit Klagen gegen Apple vor. Außerdem verklagte der Spielehersteller den Internetkonzern Google (Alphabet A Aktie) wegen ähnlicher Geschäftsmodelle im Google Play Store./chd/DP/zb

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