Der Streit zwischen Ritter Sport und der Stiftung Warentest über die Note "mangelhaft" für eine Schokoladensorte geht in die nächste Runde. Das Unternehmen hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Der Schokoladenhersteller Alfred Ritter hat eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Das Landgericht München I gab einem entsprechenden Antrag des Unternehmens statt, teilte der Hersteller von „Ritter Sport“ am Donnerstagabend mit. Damit ist den Verbraucherschützern zunächst untersagt, dem Unternehmen vorzuwerfen mit der Bezeichnung eines Aromas auf den Tafeln der Sorte „Voll-Nuss“ Verbraucher zu täuschen.
In einem Test von Nussschokoladen verschiedener Hersteller hatte die Stifung das Aroma Piperonal in dem Ritter-Produkt gefunden. Im Zutatenverzeichnis ist dies als „natürliches Aroma“ ausgewiesen. Das Aroma werde jedoch in ausreichender Menge nicht natürlich hergestellt, so die Stiftung. Daher sei die Bezeichnung irreführend und der Verbraucher getäuscht worden. Daher wertete sie die „Voll-Nuss“ als „mangelhaft“, obwohl sie eigentlich ein „gut“ erreicht hatte. Ritter wies die Behauptung von Anfang an als unzutreffend zurück.
Aroma-Lieferant Symrise (Symrise Aktie) hatte die Position des Kunden mit einer eidesstattlichen Versicherung unterfüttert. Über die Details des Produktionsverfahrens, bei dem aus einer nicht näher bezeichneten Pflanze das Piperonal gewonnen werde, gab das Unternehmen jedoch bislang öffentlich keine Auskunft. Andere Schokoladenhersteller setzen ebenfalls Aroma ein und weisen dies meist als „Aroma (Vanillin)“ aus. Damit ist ein synthetisch hergestellert Aromastoff umschrieben. Die Lebensmittelgesetze schreiben vor, dass ein Aroma nur dann den Zusatz „natürlich“ tragen darf, wenn es aus auf herkömmlichen Wege aus einer Pflanze gewonnen werde. Piperonal kommt natürlich etwa in Tahiti-Vanille, Dill oder Pfeffer vor.
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