Richter bremsen Elbvertiefung – aber nur ein bisschen

Donnerstag, 09.02.2017 10:13 von Handelsblatt - Aufrufe: 106

Die umstrittene Vertiefung der Elbe ist laut Bundesverfassungsgericht in Teilen rechtswidrig. Für Naturschützer ist das ein Erfolg – allerdings kein überwältigender. Die Vertiefung dürfte kommen, verzögert sich aber.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig erklärt. Das urteilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar (Az.: BVerwG 7 A 2.15).

Die Planer des Millionenprojekts müssen nun nachbessern. Die Richter beanstandeten Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten. Diese befürchten, dass das Ökosystem des Flusses durch die Ausbaggerung zu kippen droht.

Dass Gericht betonte, Teile der Planungen seien zwar rechtswidrig. Dies führe jedoch nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Daher könnten die Behörden nun nachbessern. Unter anderem wurden die Schutzmaßnahmen für eine an der Elbe endemische Pflanzenart, den Schierlings-Wasserfenchel, bemängelt. Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu kritisierten zudem zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht.

Zwar haben sich somit die Erwartungen des Senats um Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zerschlagen, dass ihre Verwaltungsvorlage bereits ausreiche. Jedoch betreffen die Bedenken des Gerichts eher Randbereiche. Nach der letzten Anhörung im Dezember hätte es für die Planer auch deutlich schlimmer kommen können. Damals hatten die Umweltverbände versucht, mit einem neuen Gutachten Zweifel an den Grundannahmen der Planung zu wecken. Das hätte eine fast komplette Neuplanung erfordert.

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