BAD NEUSTADT A.D. SAALE (dpa-AFX) - Der fränkische Klinikkonzern Rhön-Klinikum kommt mit der Eintragung der umstrittenen Satzungsänderung nicht voran. Das zuständige Gericht in Schweinfurt will die Änderung vorerst nicht ins Handelsregister eintragen, wie es am Dienstagnachmittag mitteilte. Damit gilt bei dem Krankenhauskonzern weiter, dass für wichtige Beschlüsse auf Hauptversammlungen eine Mehrheit von mehr als 90 Prozent des vertretenen Kapitals nötig ist. Rhön prüft derzeit, ob der Konzern gegen den Beschluss des Registergerichts Beschwerde einreicht.
Bei der Abstimmung im Juni auf der Hauptversammlung wurde die Satzungsänderung zwar mit der nötigen Mehrheit beschlossen. Allerdings war dabei ein Beauftragter des Rhön-Aktionärs B. Braun aus formalen Gründen ausgeschlossen worden. Mit seinen Stimmen wäre die Änderung nicht angenommen worden. Der Medizintechnikkonzern B. Braun und der ebenfalls an Rhön beteiligte Klinikkonzern Asklepios hatten deshalb Anfechtungsklagen eingereicht. Gegen die Satzungsänderung sind insgesamt vier Klagen beim Landgericht Nürnberg-Fürth anhängig. Die gerichtliche Auseinandersetzung dürfte sich noch länger hinziehen.
Ungeachtet der juristischen Auseinandersetzung kommt Rhön mit dem Verkauf eines Großteils seiner Krankenhäuser an den Medizinkonzern Fresenius (Fresenius Aktie) offenbar voran. "Bis Ende des Jahres soll ein Großteil der Transaktion abgeschlossen sein", hatte Fresenius-Chef Ulf Schneider am Dienstag bei Vorlage der Zahlen für die ersten neun Monate gesagt. Die Hessen hatten im September den Kauf für gut 3 Milliarden Euro angekündigt. Fresenius will die Kliniken mit seiner Krankenhaussparte Helios zusammenführen./ep/jha/fbr
Kurzfristig positionieren in Fresenius | ||
UK8Z65
| Ask: 0,26 | Hebel: 19,14 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
UL2X28
| Ask: 0,55 | Hebel: 6,17 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.