Die Logos verschiedener sozialer Netzwerke und anderer Onlinedienste.
Mittwoch, 27.02.2013 11:06 von | Aufrufe: 121

Rechtsausschuss befürwortet abgeschwächtes Leistungsschutzrecht

Die Logos verschiedener sozialer Netzwerke und anderer Onlinedienste. © hocus-focus / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

BERLIN (dpa-AFX) - Mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition hat der Rechtsausschuss des Bundestags das abgeschwächte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet befürwortet. Anträge der Opposition, wegen der neuen Kompromissformel eine weitere Anhörung anzusetzen, wurden am Mittwoch in Berlin abgelehnt.

Die Regierungsparteien hatten sich am Dienstag überraschend darauf geeinigt, das umstrittene Leistungsschutzrecht in einem wesentlichen Punkt zu entschärfen. Mit dem Gesetz sollte ursprünglich jede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet lizenzpflichtig sein. Nach dem Kompromiss dürfen künftig Internet-Suchmaschinen wie Google (Alphabet A Aktie) oder News-Aggregatoren wie Meltwater "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" von fremden Medien-Inhalten auch ohne eine Lizenz verwenden.

Damit würden die kurzen Textanrisse ("Snippets"), die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.

Das Gesetz soll nun am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Unterdessen zeichnet sich ab, dass einige jüngere Abgeordnete aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition dem Gesetz nicht zustimmen werden./jbn/chd/DP/zb


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