LUXEMBURG (dpa-AFX) - Haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Entschädigung, wenn ein Flug wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde? Darüber urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch (9.30 Uhr). Hintergrund ist ein Fall aus Österreich, bei dem ein Fluggast von Eurowings 250 Euro verlangt, weil der Flug von Salzburg nach Berlin streikbedingt gestrichen wurde (Rechtssache C-613/20).
Eurowings beruft sich darauf, dass der Streik einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand darstelle und das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Die Airline kritisiert auch, dass sich das Kabinenpersonal mit einem Streikaufruf gegen die Konzernmutter Lufthansa (Lufthansa Aktie)
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