FRANKFURT (dpa-AFX) - Der fränkische Sportartikelhersteller Puma (Puma Aktie) darf weiterhin das Wort "Blessed" (gesegnet) auf T-Shirts und Pullover seiner Lifestyle-Serie mit dem brasilianischen Fußballer Neymar Jr. drucken. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies in einem Eilverfahren den Antrag eines Gastronomen aus Frankfurt ab, der sich die Wort/Bildmarke "#Blessed" auch für Textilien hatte schützen lassen und Puma zur Unterlassung zwingen wollte.
Puma-Markenbotschafter Neymar hat sich das Wort in den Nacken tätowieren lasse. Auf den Produkten sind neben dem Wort auch Symbole des Herstellers zu sehen. Es handele sich um eine Aussage Neymars zu seiner Lebenseinstellung, "die gerade nicht markenmäßig ist und auch nicht auf den Markeninhaber hinweist", sagte dazu ein Puma-Sprecher.
Das OLG erkannte laut einer Mitteilung vom Montag keine Verletzung der Marke. Ein derartiger Schriftzug werde allgemein als dekoratives Element verstanden und nicht als Herkunftshinweis, begründeten die Richter ihre nicht anfechtbare Entscheidung. Puma sprach von grundsätzlicher Bedeutung, weil man dadurch davor geschützt werde, "dass Markentrolls oder andere Markeninhaber zweckwidrig Produktbezeichnungen angreifen, die gerade nicht als Marke verwendet werden"./ceb/DP/ngu
Kurzfristig positionieren in Puma | ||
ME8JYL
| Ask: 0,11 | Hebel: 18,74 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
MB6P3N
| Ask: 1,07 | Hebel: 4,14 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.