FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Frankfurter Arbeitsgericht muss sich heute (Freitag/10.30) mit dem Millionenschaden auseinandersetzen, der beim Vorfeldstreik auf dem Frankfurter Flughafen entstanden ist. Einen Schadenersatz in Höhe von 9,5 Millionen Euro verlangen Lufthansa (Lufthansa Aktie), Air Berlin und der Flughafenbetreiber Fraport (Fraport Aktie) von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), die vor genau einem Jahr den Streik von rund 200 Mitarbeitern auf dem Vorfeld des Airports organisiert hatte. In Folge des Arbeitskampfes waren im Februar 2012 rund 1.700 Flüge am größten deutschen Luft-Drehkreuz ausgefallen.
In ähnlichen Fällen und Eilverfahren rund um GdF-Streiks haben das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht bislang immer zugunsten der kleinen Spartengewerkschaft entschieden. Doch dieses Mal ist manches anders: So wurde der Vorfeldstreik gut zwei Wochen nach Beginn vom Arbeitsgericht als rechtswidrig eingeschätzt. Außerdem klagt mit der Fraport auch das bestreikte Unternehmen selbst. Die Fluggesellschaften waren in den vorherigen Prozessen immer als unbeteiligte Dritte angesehen worden.
Der Tarifkonflikt um die Vorfeldlotsen, Einweiser und Verkehrsdisponenten wurde einige Wochen nach dem Streik beigelegt. Fraport und Gewerkschaft einigten sich auf neue Tarifverträge außerhalb des bestehenden Haustarifs. Die meisten Vorfeldbeschäftigten erhalten seitdem deutlich höhere Gehälter./ceb/DP/stb
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