Ein Fahrzeug der deutschen Polizei (Symbolbild).
Donnerstag, 21.02.2013 14:31 von | Aufrufe: 76

Polizeigewerkschaft will Luftsicherheit in staatlicher Hand

Ein Fahrzeug der deutschen Polizei (Symbolbild). pixabay.com

POTSDAM (dpa-AFX) - Personen- und Gepäckkontrollen an Flughäfen sollen nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wieder in staatliche Hand genommen werden. Das forderte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt am Donnerstag auf der Luftsicherheitstagung des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Bundespolizei in Potsdam. Wohin es führen könne, wenn unterbezahlte Beschäftigte mit unzumutbaren Arbeitszeiten die Kontrollen an Flughäfen durchführen müssten, könne an der derzeitigen Streikwelle an deutschen Flughäfen gesehen werden, sagte er.

Wendt betonte, dass es im sensiblen Bereich der Luftsicherheit keinen Kostendruck der privaten Marktwirtschaft geben dürfe. "Dafür kann entweder ein staatseigener Betrieb gegründet werden oder Beschäftigte, die dem öffentlichen Dienst angehören, nehmen künftig die Aufgabe wahr", sagte er. Entscheidend seien Mindeststandards für die Qualität der Arbeit und soziale Standards für die Beschäftigten.

Zusätzlich fordert die Gewerkschaft eine Neuregelung der Luftsicherheitsgebühr. Das Bundesinnenministerium solle sie künftig einheitlich festlegen und nicht verhandeln. Zahlen solle der Flughafenbetreiber - statt der Fluggesellschaften/gj/DP/sf


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News