Ein VW Golf GTE.
Donnerstag, 21.11.2013 15:21 von | Aufrufe: 275

Osterloh: Bei VW noch nicht genug Transparenz für Werkverträge

Ein VW Golf GTE. © Volkswagen AG

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Das große Streitthema Werkverträge ist selbst bei Volkswagen (VW Aktie) mit seiner einflussreichen Arbeitnehmerseite aus Sicht des Betriebsrates noch nicht befriedigend gelöst. "Wir bei Volkswagen sind beim Thema Werkverträge schon ganz gut aufgestellt, weil wir uns das über Jahre erarbeitet haben. Aber was das Unternehmen den Leuten am Ende zahlt oder wer wem Anweisungen gibt, das ist schon schwieriger einzusehen", sagte VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh der Nachrichtenagentur dpa. "Wir brauchen einfach mehr Mitbestimmung, mehr Verpflichtungen für eine verbindliche Information an die Betriebsräte und mehr Einbeziehung der Arbeitnehmerseite."

Es gehe schlicht um Transparenz. Wer nichts zu verstecken habe, den müsse das nicht sorgen. "Wenn Unternehmen Arbeiten ausschrieben, kommen oft Angebote auf den Tisch, deren Preise ein Drittel unter dem üblichen Schnitt liegen", sagte Osterloh. "Und schaut man sich das mal genauer an, sieht man, dass das Minijobs sind und es wohl auf einem ganz anderen Blatt steht, wie lange die Leute tatsächlich arbeiten und ob Überstunden bezahlt werden." Union und SPD wollen bei Zustandekommen einer großen Koalition Schein-Werkverträge erschweren, indem sie Betriebsräten mehr Macht einräumen. Details sind ungeklärt. Gewerkschaften beklagen, Werkverträge hebelten reguläre Jobs oft aus./loh/DP/she


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

121,40
-0,41%
Volkswagen AG Vz Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News