FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) musste nicht bereits im Jahr 2011 Vorsorge für mögliche Schadensersatzzahlungen an die Kirch-Erben treffen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem weiteren Prozess in der Dauerfehde zwischen dem größten deutschen Geldinstitut und den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch festgestellt. Der Jahresabschluss 2011 wurde mit der Klageabweisung bestätigt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung habe die Bank nicht von einem überwiegend wahrscheinlichen Eintreten des Schadens ausgehen müssen, entschied der Senat. Der mögliche Schaden wäre nach Ansicht der Richter zudem angesichts der vielfach höheren Bilanzsumme der Bank kein "wesentlicher Mangel" gewesen, der zur Nichtigkeit des Abschlusses hätte führen können (Az.: 5 U 14/13).
Seit Jahren überzieht die Kirch-Seite die Deutsche Bank mit Klagen. Deren damaliger Chef Rolf Breuer hatte Anfang 2002 in einem TV-Interview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Seither wird um eine Mitverantwortung Breuers und der Bank für die Pleite des Medienimperiums und Schadenersatz in Milliardenhöhe gestritten.
Das Münchner Oberlandesgericht hat die Deutsche Bank im Dezember 2012 grundsätzlich zu Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe aber noch ermittelt werden soll. Die Deutsche Bank hat gegen das Münchner Urteil Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt./ceb/DP/edh
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