FRANKFURT (dpa-AFX) - Über die neue Musterklage enttäuschter Kleinaktionäre gegen die Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie) hat am Mittwoch erstmals das Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. In dem Prozess sind die Klagen von rund 150 Anlegern gebündelt, die sich beim zweiten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 1999 mit T-Aktien eingedeckt hatten, die später heftige Kursverluste erlitten. Die Kläger verlangen den Anwälten zufolge rund 10 Millionen Euro Schadensersatz, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht sehen.
Der Prozess läuft vor dem selben OLG-Senat, der bereits im Mai 2012 die weit umfangreichere Musterklage zum dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 abgeschmettert hatte. Das Gericht hatte in dem damals zu prüfenden Börsenprospekt keine gravierenden Fehler entdecken können. Zahlreiche Fragen aus dem neuen Verfahren wurden bereits damals eindeutig entschieden, so dass bei der aktuellen Klage kaum mit einem Erfolg der Kleinanleger in dieser Instanz gerechnet werden kann. Die Telekom AG verweist auf das erste OLG-Urteil und hält ihre Börsenprospekte weiterhin für richtig und vollständig.
Klägeranwalt Andraes Tilp hat vorsorglich auch im zweiten Fall den Gang vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt, dessen Entscheidung zum ersten Fall noch aussteht. Die Verhandlung in Frankfurt dauerte am frühen Nachmittag an. Mit einer schnellen Entscheidung wurde nicht gerechnet./ceb/ghr/DP/edh
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