Mit einem weltweit standardisierten Code sollen Unternehmen bei meldepflichtigen Finanztransaktionen eindeutig identifizierbar werden. (Symbolfoto)
Freitag, 16.02.2018 17:48 von | Aufrufe: 4278

Offizielles Statement der ESMA sorgt für Interpretationsbedarf: No LEI, no trade – oder doch?

Mit einem weltweit standardisierten Code sollen Unternehmen bei meldepflichtigen Finanztransaktionen eindeutig identifizierbar werden. (Symbolfoto)

ARIVA.DE: Kurz vor Weihnachten ließ ein Statement der ESMA aufhorchen. Die europäischen Markthüter gewähren allen Teilnehmern am Finanzmarkt einen Fristaufschub und erlauben vorerst weiterhin meldepflichtige Geschäfte ohne gültigen Legal Entity Identifier (LEI).
 

Sven Schenkluhn, Leiter Datenservices der EQS Group

Sven Schenkluhn: Das hat in der Tat bei vielen Rechtsträgern für Verwirrung gesorgt, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Banken dürfen zwar meldepflichtige Geschäfte durchführen, wenn noch kein LEI vorhanden ist. Allerdings müssen sie zuvor die LEI-Fähigkeit des Finanzmarktteilnehmers überprüfen – und dann in dessen Namen den Identifikationscode beantragen. Ich würde es deshalb auch nicht Fristverlängerung nennen, sondern eher eine Übergangslösung.

ARIVA.DE: Und wie sieht diese Lösung in der Praxis aus?
Schenkluhn: Die Banken benötigen von ihren Kunden die gleichen Unterlagen wie die LEI-Vergabestellen, wenn diese einen LEI ausgeben – und zusätzlich eine Vollmacht. Es ist für die Finanzmarktteilnehmer also keine Vereinfachung des Verfahrens, sondern eher mit Mehraufwand verbunden.

ARIVA.DE: Was ist dann der Hintergrund dieser Übergangslösung?
Schenkluhn: Ende des vergangenen Jahres, als die Deadline 3. Januar 2018, immer näher rückte, ist die Zahl der LEI-Beantragungen weltweit rasant angestiegen. So stark, dass einige Vergabestellen, unter anderem die Börse London, frühzeitig warnten, dass eine rechtzeitige Bearbeitung der Anträge nicht mehr möglich sei. Darauf hat die ESMA dann reagiert.

ARIVA.DE: Was empfehlen Sie vor diesem Hintergrund den Rechtsträgern, die bisher noch keinen LEI haben?
Schenkluhn: Sie sollten sich auf keinen Fall zurücklehnen, sondern schnellstmöglich ihre Finanzkennung beantragen. Ansonsten tappen Sie in die gleiche Falle wie im Dezember und laufen im Sommer erneut Gefahr, ohne LEI dazustehen. Es ist auch kaum anzunehmen, dass die Regulierungsbehörden dann noch einmal so nachsichtig reagieren angesichts der langen Vorlaufzeit.

ARIVA.DE: Wie beurteilen Sie aktuell die weltweite LEI-Abdeckung?
Schenkluhn: Es hat, wie erwähnt, vor Weihnachten einen sehr dynamischen Anstieg der LEIs gegeben – die Anzahl hat sich im Laufe des Schlussquartals auf 900 000 verdoppelt. Damit ist, aus unserer Sicht, jedoch immer noch keine ausreichende Abdeckung erreicht.

ARIVA.DE: Sie rechnen also nochmals mit einer großen Antragswelle?
Schenkluhn: Ja, davon gehen wir aus. Man muss sich ja nur einmal vor Augen führen, dass die LEI-Pflicht bei meldepflichtigen Geschäften nicht nur für normale Unternehmen, sondern auch für Investmentfonds, Stiftungen, Versicherungen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts besteht. Ebenso benötigen alle Vereine, die am Kapitalmarkt aktiv sind, die Finanzkennnummer – auch die ganz kleinen, da bei den Finanzgeschäften keine Bagatellgrenze vorgesehen ist. Insgesamt kommen da schon viele Rechtsträger zusammen, die noch nicht mit einem LEI versorgt sind. Wir sind deshalb mit unserem EQS LEI MANAGER weiterhin darauf vorbereitet, den LEI, auch bei einer großen Zahl von Beantragungen, innerhalb von 24 Stunden zu vergeben.


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