OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Kontenpfändungen aufgrund Vermögensarrest nach Hinterlegung von 4,2 Mio. EUR  aufgehoben

Montag, 14.03.2022 14:20 von DGAP - Aufrufe: 462

DGAP-News: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Kontenpfändungen aufgrund Vermögensarrest nach Hinterlegung von 4,2 Mio. EUR  aufgehoben 14.03.2022 / 14:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hamburg, 14. März 2022 - Die von der Staatsanwaltschaft Oldenburg am 23. Februar 2022 vollzogene Pfändung von Bankkonten aufgrund des Vermögensarrests in das Vermögen der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG"; „Gesellschaft") ist mit dem heutigen Tage vollständig aufgehoben. Die Gesellschaft hat mit Überweisung von rd. 4,2 Mio. EUR an das Amtsgericht Hamburg die Kontenpfändungen aus dem Vermögensarrest abgewendet. Somit hat die OAB AG ab sofort wieder die uneingeschränkte Verfügungsmacht über ihre nach der Hinterlegung verbliebenen liquiden Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. EUR.

Die OAB AG wird die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel gegen den ihrer Meinung nach unberechtigten Vermögensarrest  einlegen, um die Freigabe des hinterlegten Betrages zu erlangen.

Über die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (vormals Osnabrücker Aktien- Bierbrauerei), als Privatbrauerei im Jahr 1860 gegründet, seit 1870 als Aktiengesellschaft firmierend, in den späten 1960er Jahren zu den 100 größten Brauereien der Bundesrepublik Deutschland zählend und über mehrere Jahrzehnte zur Oetker-Gruppe gehörend, ist bis heute mit fortlaufenden Kursnotierungen über die Börsenplätze Hamburg und Berlin als Aktie handelbar.

Disclaimer Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend den Kauf oder den Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar.

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