Ein Wagen des Rettungsdienstes (Symbolbild).
Samstag, 01.08.2020 16:40 von | Aufrufe: 482

Notfallsanitäter sollen mehr Kompetenzen erhalten

Ein Wagen des Rettungsdienstes (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Notfallsanitäter sollen nach Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr Kompetenzen erhalten. Ihnen soll unter bestimmten Umständen erlaubt werden, Patienten Medikamente zu geben oder sie vor dem Eintreffen eines Notarztes zu intubieren, also mittels Schlauch die Atemwege offen zu halten. Das berichtete die "Ärzte Zeitung" am Samstag unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums für eine Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz), der am Freitag in das Anhörungsverfahren verschickt worden sei. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte auf dpa-Anfrage den Bericht.

Mit dem Gesetz will Spahn demnach die Ausbildung vier medizinischer Assistenzberufe reformieren und das Schulgeld für die Azubis abschaffen. Den Plänen zufolge sollen Notfallsanitäter künftig bis zum Eintreffen eines Notarztes oder bis zum Kontakt mit einem Arzt per Telefon oder Video selbst sogenannte heilkundliche Maßnahmen ausüben dürfen - allerdings nur dann, wenn diese erforderlich sind, um einen lebensgefährlichen Zustand abzuwenden. Sie müssen diese Prozeduren im Rahmen ihrer Ausbildung erlernt haben und nachweisen können, dass sie sie beherrschen.

Tun dies Notfallsanitäter heute ohne ärztliche Anweisung, verstoßen sie gegen den sogenannten Heilkundevorbehalt im Heilpraktikergesetz. Im schlimmsten Fall können sie strafrechtlich wegen Körperverletzung belangt werden./shy/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News