Immobilien in Berlin (Symbolbild).
Donnerstag, 19.12.2019 16:46 von | Aufrufe: 494

Neuer Berechnungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmieten

Immobilien in Berlin (Symbolbild). © Nikada / E+ / Getty Images http://www.gettyimages.de

BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen steigende Mieten hat der Bundestag die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete reformiert. Nach dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz werden künftig die Mieten der vergangenen sechs Jahre berücksichtigt statt - wie bisher - nur der letzten vier Jahre. "Es ist davon auszugehen, dass es uns mit der Ausweitung des Betrachtungszeitraums gelingen wird, den Mietanstieg sowohl bei Bestandsmieten als auch bei Neuvermietungen einzudämmen", versicherte die SPD-Abgeordnete Ulli Nissen.

Durch die Neuregelung wirken sich kurzfristige Schwankungen weniger aus, und der Vergleichswert, der häufig per Mietspiegel ermittelt wird, sinkt tendenziell. In den meisten Städten waren die Mieten vor sechs Jahren nämlich noch deutlich niedriger als heute. An die Vergleichsmiete ist zudem auch die Mietpreisbremse gekoppelt. Wo sie gilt, dürfen Vermieter in der Regel maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen.

Die Opposition übte allerdings massive Kritik. So forderten Linke und Grüne einen deutlich längeren Betrachtungszeitraum. Sechs Jahre seien bei weitem nicht ausreichend, um den Mietanstieg in den großen Städten zu dämpfen. Die AfD beklagte hingegen, die Reform bringe keine einzige neue Wohnung, und die FDP sprach von einer Manipulation des Mietspiegels: Die Vergleichsmiete werde dadurch von der tatsächlichen Marktmiete abgekoppelt./ax/DP/jha


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