Andrea Nahles (SPD).
Dienstag, 19.11.2013 17:54 von | Aufrufe: 105

Nahles: Fortschritte beim Mindestlohn erzielt

Andrea Nahles (SPD). Heinrich-Böll-Stiftung (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Andrea_Nahles_5.jpg), „Andrea Nahles 5“, Zuschnitt von ARIVA.DE, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Einschätzung von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat die große Runde der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD Fortschritte beim gesetzlichen Mindestlohn erzielt. "Ein wichtiger Schritt zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist gemacht", sagte Nahles am Dienstag in Berlin. Man habe Einigkeit über die Zusammensetzung einer Mindestlohnkommission erzielt. Allerdings stehe die Höhe eines Mindestlohns weiter aus. Nahles begrüßte auch die Einigkeit bei der Frauenquote, stellte aber heraus, das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sei weiter zwischen Union und SPD strittig.

Sie beschrieb die Atmosphäre in der großen Runde dennoch als gut: "Wir wollen, dass verantwortlich mit Beitrags- und Steuermitteln umgegangen wird, da sind wir uns prinzipiell auch einig. Das mit den vielen Wünschen, die wir haben, in Einklang zu bringen, wird nichts geringeres werden als die Quadratur des Kreises, aber auch das kann uns nicht schrecken, wir werden das anpacken", fügte sie hinzu./kmu/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News