FRANKFURT/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verzeichnen Versicherungen ein deutlich höheres Interesse an Elementarschadenversicherungen. Das Tiefdruckgebiet "Bernd" habe die Nachfrage nach solchen Policen, die bei Naturereignissen wie Hochwasser und Überschwemmungen einspringen, bei Vertriebspartnern spürbar steigen lassen, berichtete etwa die Ergo-Versicherung in Düsseldorf. Die Debeka aus Koblenz erklärte, die Zahl der Anfragen und Anträge zur Absicherung der weiteren Naturgefahren sei seit der Hochwasserkatastrophe deutlich gewachsen. "Bestehende Verträge werden entsprechend erweitert".
Auch die HDI, die zum Talanx-Konzern
Nach dem schweren Hochwasser ist eine Debatte darüber entbrannt, wie solche Schäden besser abgesichert werden könnten. Laut dem Versicherungsverband GDV sind derzeit rund 46 Prozent der Gebäude in Deutschland über eine Elementarschadenversicherung versichert, die bei Naturereignissen wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutschen einspringen würde. Die üblichen Standardpolicen in der Gebäudeversicherung umfassen Sturm und Hagel.
Die Versicherungsbranche hat ein Interesse daran, Police gegen Elementarschäden zu verkaufen, die als Zusatz zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen vertrieben werden, und bewirbt diese gezielt. Eine Pflicht für Elementarschadenversicherungen lehnt der GDV aber ab. In manchen Wohnorten ist die Wahrscheinlichkeit etwa von Hochwasser niedrig. Andere stark gefährdete Lagen, zum Beispiel an Flüssen, lassen sich dagegen kaum versichern./als/DP/zb
Kurzfristig positionieren in Allianz SE | ||
HS46DL
| Ask: 0,26 | Hebel: 21,03 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HS098D
| Ask: 0,55 | Hebel: 6,30 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.