Laut neuer Gutachten können die Vorstände für die Skandale nicht belangt werden. Aber das liefere noch keinen aussagefähigen Zwischenstand, berichten Medien.
Spätestens zur Hauptversammlung am 18. Mai werden die Aktionäre der Deutschen Bank erfahren, ob frühere Topmanager des Geldhauses für Skandale des Instituts in der Vergangenheit finanziell belangt werden können. Laut einem Bericht der „Bild am Sonntag“ deuten erste Ergebnisse von Rechtsgutachten darauf hin, dass die Ex-Vorstandschefs Josef Ackermann, Anshu Jain und Jürgen Fitschen entlastet werden. Demnach müssen sie sich allenfalls organisatorisches Verschulden ankreiden lassen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für persönliche Verfehlungen, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen Insider. Eine Sprecherin der Bank wollte sich zu dem Bericht nicht äußern.
Der Aufsichtsrat der Bank hat mehrere Anwaltskanzleien mit Gutachten beauftragt, um herauszufinden, ob das Kreditinstitut Schadensersatz von Ex-Managern fordern oder Teile ihrer eingefrorenen Boni einziehen kann. In Finanzkreisen heißt es, die bisherigen Erkenntnisse lieferten noch keinen aussagekräftigen Zwischenstand. Für eine abschließende Beurteilung sei es noch zu früh. Sobald alle Gutachten vorliegen, muss der Aufsichtsrat entscheiden, ob er klagt. Laut BamS ist es sehr unwahrscheinlich, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Mitarbeiter, die unterhalb des Vorstands direkt in Skandale verstrickt waren, könne man dagegen zur Kasse bitten, meint der Insider.
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.