Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus
Mittwoch, 16.01.2019 15:07 von | Aufrufe: 432

Ministerium erwartet keine Arzneimittel-Knappheit

Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus ©Creative Commons Public Domain Mark 1.0

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat der Warnung vor einer Medikamenten-Knappheit bei einem ungeordneten Brexit widersprochen. "Wir rechnen nicht mit Engpässen", versicherte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch in Berlin. Voraussetzung sei allerdings, dass die betroffenen Pharmaunternehmen ihrer Verantwortung bei der Zulassung von Arzneimitteln nachkämen.

Die Pharmaverbände hatten zuvor gewarnt, ohne Übergangsphase könne die Versorgung mit Medikamenten empfindlich gestört werden. Fast jedes vierte Arzneimittel für die EU wird ihren Angaben zufolge in Großbritannien freigegeben und dürfte bei einem ungeordneten Brexit im übrigen Europa nicht mehr verkauft werden. Das Gesundheitsministerium sieht allerdings die Pharmaindustrie in der Pflicht, hier für die notwendige Zulassung zu sorgen./ax/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Merck KGaA
HS354D
Ask: 2,11
Hebel: 19,90
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HG7UQE
Ask: 0,52
Hebel: 4,55
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS354D,HG7UQE,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

26,275
+0,04%
Bayer AG Realtime-Chart
146,25
-0,65%
Merck KGaA Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.