LONDON (dpa-AFX) - Premierministerin Theresa May will einen detaillierten Plan für den Ausstieg aus der Europäischen Union an diesem Donnerstag veröffentlichen. Das kündigte sie am Mittwoch in London an. May hatte vor zwei Wochen in einer Grundsatzrede einen "harten Brexit" angekündigt und will Großbritannien auch aus dem europäischen Binnenmarkt führen. Damals versprach sie, noch einen genaueren Plan zu ihrer Verhandlungsstrategie vorzulegen.
An diesem Mittwochnachmittag wollte das Unterhaus seine Debatte über das geplante Brexit-Gesetz fortsetzen. May will sich damit vom Parlament die Vollmacht für den Scheidungsantrag von der Europäischen Union geben lassen. Eine erste Abstimmung war für den Abend gegen 20 Uhr geplant. Dabei gehe es um das weitere Prozedere für die Verabschiedung des Gesetzes, erläuterte ein Parlamentssprecher. Bereits am Dienstag hatten die Parlamentarier in einer Marathon-Sitzung bis kurz vor Mitternacht über das Gesetz diskutiert.
Der Entwurf soll bis zum 7. März beide Kammern des Parlaments durchlaufen haben. Dann könnte May voraussichtlich ihren Plan umsetzen, die Erklärung zum Austritt aus der EU bis Ende März nach Brüssel zu schicken. Möglicherweise nutzt sie Medienberichten zufolge bereits einen EU-Gipfel in Brüssel am 9. und 10. März, um den Austrittswunsch ihres Landes offiziell bekannt zu geben. Erst dann können die Verhandlungen über die Trennung von der EU starten.
In dem kurzen Gesetzentwurf, der dem Parlament vorliegt, heißt es: "Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben." May reagiert damit auf eine Entscheidung des höchsten britischen Gerichts, wonach das Parlament das letzte Wort über die Austrittserklärung haben muss./si/DP/stb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.