Landgericht hält Google-Verträge für rechtswidrig

Mittwoch, 20.11.2013 12:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 92

Verbraucherschützer haben erfolgreich gegen Google-Bestimmungen geklagt: Das Berliner Landgericht erklärte 25 Vertragsklauseln für rechtswidrig. Der US-Konzern aber will das Urteil nicht akzeptieren.

Deutsche Verbraucherschützer haben sich mit einer Klage gegen die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbestimmungen von Google (Alphabet A Aktie) durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google will in Berufung gehen.

Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er.

Zudem ist aus Sicht des vzbv keine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen: „Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen.“

Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutzerklärung zu klagen, weil sie nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Billen forderte eine erweiterte Klagebefugnis: „Verbraucherverbände müssen ohne Hürden auch gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können.“ Die neue Bundesregierung solle eine entsprechende Regelung schaffen.

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