Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Donnerstag, 23.01.2020 05:52 von | Aufrufe: 293

Krankenhausärzte klagen über Zeitaufwand für Bürokratie

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). pixabay.com https://pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Ärzte in deutschen Krankenhäusern müssen sich aus ihrer Sicht zu sehr mit bürokratischen Tätigkeiten beschäftigen. Dies ist nach einem Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag) ein Ergebnis einer Umfrage des Marburger Bundes unter diesen Medizinern. 60 Prozent der Ärzte seien täglich drei Stunden und mehr mit bürokratischen Aufgaben befasst. Bei jedem Dritten (35 Prozent) seien es sogar vier Stunden und mehr. Im Jahr 2013 gaben demnach bei einer vergleichbaren Umfrage nur acht Prozent der Klinikärzte an, mehr als drei Stunden pro Tag mit Verwaltungstätigkeiten befasst zu sein.

Der Marburger Bund befragt alle zwei Jahre seine Mitglieder zu deren Arbeitsbedingungen. Die Ergebnisse der jüngsten Umfrage sollen am Donnerstag vorgestellt werden. "Wir ersticken buchstäblich in Bürokratie", sagte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, den Funke-Zeitungen. "Es ist schlichtweg ein Skandal, wie viel Arbeitskraft und Arbeitszeit mit Datenerfassung und Dokumentation vergeudet wird." Johna forderte die Politik auf, die Krankenhäuser von bürokratischen Reglementierungen zu befreien./seb/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

27,30
+0,44%
Fresenius Realtime-Chart
12,80
0,00%
Rhön-Klinikum Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Rhön-Klinikum Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.