Aktivisten fordern ein Handeln gegen die Klimaerwärmung (Symbolbild).
Donnerstag, 02.09.2021 19:39 von | Aufrufe: 922

Klimaschutz: Greenpeace und Umwelthilfe wollen Großkonzerne verklagen

Aktivisten fordern ein Handeln gegen die Klimaerwärmung (Symbolbild). ©unsplash.com

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Um sie zur Einhaltung von Klimazielen zu zwingen, wollen die Umweltorganisationen Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe (DUH) juristisch gegen vier deutsche Großkonzerne vorgehen, darunter drei aus der Automobilbranche. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstagabend aus Kreisen der beiden Organisationen erfuhr, bereiten sie derzeit Klagen gegen Daimler (Daimler Aktie) , BMW , Volkswagen sowie den Öl- und Erdgasproduzenten Wintershall Dea, der zur BASF (BASF Aktie) gehört, vor. Zuvor hatten das "Handelsblatt" und der "Spiegel" über die Pläne berichtet.

Dem "Spiegel"-Bericht zufolge adressierten die Anwälte der beiden Organisationen am Donnerstag Unterlassungsschreiben an die Firmen.

Nach dpa-Informationen werden die drei genannten Autokonzerne darin aufgefordert, nach 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr auf den Markt zu bringen. An Wintershall Dea richtet sich wiederum die Forderung, nach 2026 keine fossilen Brennstoffe mehr neu zu erschließen. In beiden Fällen wollen die Gruppen erreichen, dass die Konzerne ihr aktuelles Geschäftsmodell aufgeben und sich zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen verpflichten.

Wie die dpa weiter aus den Kreisen erfuhr, bleiben den Konzernen nur wenige Wochen, um auf die Schreiben der Anwälte zu reagieren und so die geplanten Klagen möglicherweise noch abzuwenden.

Weitere Details wollen Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe an diesem Freitag bei einer Pressekonferenz bekanntgeben.

Erst im März hatten Klagen von Klima- und Umweltschützern zu einem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts geführt und Umweltverbänden Hoffnung auf ein grundlegendes Umsteuern in der deutschen Klimapolitik gegeben.

Die Richter in Karlsruhe hatten das bis dato geltende Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und erstmals per Urteil festgestellt, dass unzureichender Klimaschutz die Freiheit künftiger Generationen gefährde.

Die Bundesregierung erarbeitete daraufhin im Eilverfahren ein neues Klimagesetz mit verschärften Reduktionszielen für Treibhausgase und mit konkreten Zielmarken für die Jahre nach 2030./faa/DP/mis


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