Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht den Abschlussbericht zum umstrittenen Kältemittel für Auto-Klimaanlagen. R1234yf entzünde sich nur in Extremsituationen. Entschieden ist nichts: Das KBA empfiehlt weitere Prüfungen.
Im Streit um das Kältemittel R1234yf regt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) an, eine gesetzliche Regelung für die Sicherheitsanforderungen für Auto-Klimaanlagen zu prüfen. Das geht aus einem Abschlussbericht zur Risikobewertung des umstrittenen Kältemittels hervor. Das KBA empfiehlt darin „mit Nachdruck“ weitere Prüfungen zu möglichen Risiken von R1234yf.
„Gegenstand dieser Untersuchung sollte ebenfalls sein, ob diese Erkenntnisse künftig in das Genehmigungsverfahren von Fahrzeugen aufgenommen werden und Sicherheitsanforderungen für Fahrzeugklimaanlagensysteme gesetzlich festgelegt werden sollten“, heißt es darin.
Der Autobauer Daimler (Daimler Aktie) weigert sich, das gesetzlich vorgeschriebene Kältemittel in seinen Klimaanlagen zu verwenden, weil der Konzern bei eigenen Tests eine Brandgefahr festgestellt hat. Daimlers Widerstand treibt die EU-Kommission auf die Barrikaden, denn die seit Jahresbeginn verschärften Klimaschutzvorschriften der Brüsseler Behörde erfüllt R1234yf als einziges Kühlmittel. Das bisher übliche Gas R134a gilt als Klimakiller und soll spätestens 2017 aus allen Autos verbannt werden. Bis dahin gelten Übergangsvorschriften.
Der Abschlussbericht des KBA bestätigt die bisherigen Erkenntnisse. Demnach können sich in Extremsituationen zwar Flammen im Motorraum bilden. Im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes besteht jedoch keine „ernste Gefahr“. Hersteller Honeywell (Honeywell Aktie) sieht sich durch den Bericht bestätigt. So werde erneut deutlich, dass R1234yf „sicher in Pkw eingesetzt werden kann“, erklärte das Unternehmen am Mittwoch.
Als nicht brennbare Alternative zum Kältemittel R1234yf gelten CO2-Klimaanlagen, die aber noch nicht serienreif für Pkw sind und bei Lecks zu Schläfrigkeit der Fahrzeug-Insassen führen können.
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