Fahrercockpit eines BMW.
Mittwoch, 06.02.2013 13:21 von | Aufrufe: 243

Käufer kann fehlerhaften Neuwagen nach Reparaturen zurückgeben

Fahrercockpit eines BMW. pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Autokäufer kann einen fehlerhaften Neuwagen auch dann zurückgeben, wenn er zuvor Reparaturen verlangt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden (VIII ZR 374/11). Er hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf. Nach dessen Einschätzung hatte der Käufer sein Rückgaberecht verwirkt, als er sich einverstanden erklärte, die Mängel an seinem Neuwagen reparieren zu lassen. Die Tatsache, dass die Reparaturen kaum wahrnehmbar gewesen seien, spiele dabei keine Rolle.

Diese Auffassung ist für die obersten Richter nicht haltbar. "Der Käufer eines Neuwagens kann grundsätzlich erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung technisch den Zustand herbeiführt, der dem werksseitigen Auslieferungsstandard entspricht", heißt es in ihrem Urteil. Andernfalls würde das für ihn einen deutlichen wirtschaftlichen Verlust bedeuten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann Ende 2009 einen BMW (BMW Aktie) für 39 000 Euro gekauft. Als er Schäden im Lack und der Karosserie feststellte, verweigerte er die Annahme. Die darauf erfolgten Reparaturen entsprachen nicht dem Neuwagenstandard, was ein Gutachter bestätigte. Als der Verkäufer weitere Nachbesserungen ablehnte, trat der Mann vom Kauf zurück und forderte seine Anzahlung zurück./sew/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in BMW St
ME0VHR
Ask: 2,00
Hebel: 6,07
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME0VHR,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

106,45
-2,96%
BMW St Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur BMW St Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News