IVG-Hybridgläubiger gehen endgültig leer aus

Mittwoch, 20.11.2013 21:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 1387

Die Zeichner einer 400 Millionen Euro schweren Hybridanleihe des insolventen Immobilienkonzerns IVG verlieren offenbar ihr Geld. Das Amtsgericht Bonn wies einen entsprechenden Antrag von Hybridgläubigern ab.

Die Zeichner einer 400 Millionen Euro schweren Hybridanleihe des insolventen Immobilienkonzerns IVG gehen offenbar wie die Aktionäre endgültig leer aus. Das Amtsgericht Bonn wies am Mittwoch den Antrag von Hybridgläubigern ab, die Anleihe als werthaltige Forderung in der Insolvenz anzumelden, wie zwei mit dem Beschluss vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters sagten. Das Gericht begründete den Ausschluss damit, dass die Zeichner der Anleihe aller Voraussicht nach nicht mit einem Erlös aus der Insolvenz rechnen könnten. Das Gericht war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar, die IVG wollte sich nicht äußern.

Die Kläger hatten den Insidern zufolge ein Gutachten vorgelegt, wonach die Immobilien vom Sachwalter der IVG mit einem deutlich zu niedrigen Wert angesetzt worden seien. Bei einer realistischen Bewertung könnten die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger bedient werden, so dass auch für die Hybridgläubiger noch ein Anteil am Eigenkapital übrig bleibe, argumentierten sie. Dies sei vom Gericht aber zurückgewiesen worden.

Die IVG soll über die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital saniert werden. Den Ton geben dabei Hedgefonds an, die sich in die Schulden der IVG billig eingekauft hatten. Aber schon bei den gescheiterten Verhandlungen vor der Insolvenz wären die nachrangigen Gläubiger leer ausgegangen. Sie sollten nur - wie die IVG-Altaktionäre - das Recht erhalten, frisches Kapital nachzuschießen.

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