Finanzcharts auf einem Smartphone (Symbolbild).
Freitag, 22.03.2019 22:01 von | Aufrufe: 1472

IPO: Fotodienst Pinterest reicht Antrag für Börsengang ein

Finanzcharts auf einem Smartphone (Symbolbild). © danielvfung / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

WASHINGTON (dpa-AFX) - Der Online-Fotodienst Pinterest treibt seinen Börsengang voran. Das Start-up aus San Francisco will seine Aktien unter dem Tickerkürzel "PINS" an der New York Stock Exchange notieren lassen, wie aus dem am Freitag bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Wertpapierprospekt hervorgeht.

Erstmals legte das Unternehmen in dem Antrag seine Geschäftszahlen offen: 2018 stieg der Umsatz im Jahresvergleich um 60 Prozent auf 755,9 Millionen Dollar. Pinterest schreibt rote Zahlen, der Verlust wurde jedoch verglichen mit dem Vorjahr von 130 Millionen auf 63 Millionen Dollar (Dollarkurs) verringert.

Im vierten Quartal brachte es Pinterest auf 265 Millionen monatlich aktive Nutzer. Der Fotodienst versteht sich als eine Art visuelle Suchmaschine, in der Nutzer nach Ideen etwa für Inneneinrichtung oder Urlaube suchen, sowie Bilder zu ihren Interessen finden können. Geld nimmt Pinterest vor allem durch Werbeanzeigen ein.

Wieviel Geld das Unternehmen beim Börsengang bei Anlegern einsammeln will, ist noch unklar. Im Wertpapierprospekt steht zunächst nur ein Platzhalterbetrag von 100 Millionen Dollar. Das "Wall Street Journal" hatte im Februar berichtet, dass Pinterest eine Gesamtbewertung von mindestens zwölf Milliarden Dollar anstrebe./hbr/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News