FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Ermittlungsverfahren gegen Deutsche-Börse-Chef
Dabei ging es auch darum, ob die Pflichtmitteilung der Deutschen Börse AG zum geplanten Zusammenschluss mit der London Stock Exchange
Kengeter hatte am 14. Dezember 2015 im Rahmen eines Vergütungsprogramms Deutsche-Börse-Anteile im Wert von 4,5 Millionen Euro gekauft, die er nicht vor Ende des Geschäftsjahres 2019 verkaufen darf. Gut zwei Monate später machte der Dax-Konzern
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gab es bereits seit Sommer 2015 Gespräche der Leitungsebenen der beiden Fusionspartner über einen möglichen Zusammenschluss. Auf der Suche nach Beweisen hatten Ermittler am Mittwoch Kengeters Büro in der Deutschen-Börse-Zentrale sowie seine Frankfurter Privatwohnung durchsucht. Aufsichtsratschef Joachim Faber hatte die Vorwürfe als "haltlos" zurückgewiesen. Insiderhandel kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden./ben/mar/DP/stw
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