HV-Bekanntmachung: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.09.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Donnerstag, 03.08.2017 15:10 von DGAP - Aufrufe: 239

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.09.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 03.08.2017 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


170812000469_00-0.jpg
Your Family Entertainment AG München - ISIN DE 000 A161N14 -

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

15. September 2017, um 10:00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2016, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 653.189,94 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung

Der Vorstand ist aufgrund des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 7. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschlusses ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. November 2018 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.300.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang teilweise Gebrauch gemacht und insgesamt Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 3.494.760,00 begeben. Der Gesamtnennbetrag soll auf EUR 15.000.000,00 erhöht werden, das entsprechend bedingte Kapital auf EUR 5.147.729,00.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wird dahingehend erweitert, dass der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. November 2018 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 5.147.729,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren.

Die übrigen Regelungen aus der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bleiben unverändert.

b)

Das bestehende Bedingte Kapital 2013 wird wie folgt geändert:

Das Grundkapital wird um bis zu EUR 5.147.729,00 durch Ausgabe von bis zu 5.147.729 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07. November 2013 in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2017 modifizierten Fassung begeben werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07. November 2013 in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2017 modifizierten Fassung von der Gesellschaft bis zum 06. November 2018 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.

c)

§ 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'(4)

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.147.729,00 durch Ausgabe von bis zu 5.147.729 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07. November 2013 in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2017 modifizierten Fassung begeben werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07. November 2013 in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2017 modifizierten Fassung von der Gesellschaft bis zum 06. November 2018 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.'

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6

Zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Aufstockung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung) erstattet der Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden

Bericht:

Mit dem Beschluss unter Tagesordnungspunkt 6 soll der in der Hauptversammlung vom 07. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen dahingehend erweitert werden, dass der Vorstand ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 06. November 2018 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 5.147.729,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Zugleich soll das bestehende Bedingte Kapital 2013 auf bis zu EUR 5.147.729,00 (vorher EUR 2.300.000,00) angehoben und § 4 Abs. 4 der Satzung entsprechend geändert werden. Die übrigen Regelungen aus der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 07. November 2013 unter Tagesordnungspunkt 1 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sollen unverändert bleiben. Daher ist der Vorstand in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. September 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 modifizierten Fassung des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 07. November 2013 weiterhin ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen in der dort genannten Fallgruppe auszuschließen. Die in dem Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung vom 07. November 2013 näher aufgeführten Gründe für die Möglichkeit, in der dort genannten Fallgruppe das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, gelten auch in der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Modifizierung fort. Der Vorstand verweist daher im Hinblick auf die Gründe für den möglichen Bezugsrechtsausschluss auf seinen im Rahmen der Hauptversammlung vom 07. November 2013 erstatteten Bericht zu Tagesordnungspunkt 1. Dieser Bericht wird der Hauptversammlung vom 15. September 2017 nochmals zugänglich gemacht.

Teilnahme an der Hauptversammlung
1.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch Bevollmächtigte - sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis spätestens 08. September 2017, 24.00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse zugeht:

 

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 E-Mail: yfe@better-orange.de

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus technischen Gründen werden im Zeitraum zwischen dem 09. September 2017, 0.00 Uhr, und dem 15. September 2017, 24.00 Uhr, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 08. September 2017 (sog. Technical Record Date).

Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die spätestens am 1. September 2017, 0.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügen.

2.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung sowie die Eintragung im Aktienregister zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird den Aktionären, die spätestens am 1. September 2017, 0.00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es ist auch im Internet unter www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar und wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.

Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auch auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch über die Internetadresse

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

 

Your Family Entertainment AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55 E-Mail: yfe@better-orange.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Damit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen können, erhalten sie weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung zusammen mit dem Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung zugesandt. Diese sind auch im Internet unter

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar und werden Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Aktionäre, die nach fristgerechter Anmeldung die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens eingehend bis zum Ablauf des 14. September 2017 an die zuvor genannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

3.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher dem Vorstand der Gesellschaft spätestens bis zum 15. August 2017, 24.00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Your Family Entertainment AG unter folgender Adresse zu richten:

 

Vorstand der Your Family Entertainment AG Nordendstraße 64 D-80801 München

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist auf die Fristberechnung entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 31. August 2017, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:

 

Your Family Entertainment AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 88 96 906 66 E-Mail: antraege@better-orange.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter der Internetadresse

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlichen.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG u.a. für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten und im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, enthält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Nach § 19 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter der Internetadresse

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.

4.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite

www.yf-e.com

unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

5.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 10.295.459 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 10.295.459 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 8.758 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.

 

München, im August 2017

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand


03.08.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Your Family Entertainment AG
Nordendstraße 64
80801 München
Deutschland
Telefon: +49 89 99 72 71-22
Fax: +49 89 99 72 71-91
E-Mail: michael.huber@yfe.tv
Internet: http://www.yf-e.com
ISIN: DE000A161N14
WKN: A161N1
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

598621  03.08.2017 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=598621&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News