HV-Bekanntmachung: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2019 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Mittwoch, 05.06.2019 15:05 von DGAP - Aufrufe: 485

DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2019 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 05.06.2019 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461 WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 17. Juli 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, im Bürgerhaus Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken.

I. Tagesordnung Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2017 bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Ziffern 17.1 S. 1, 17.1.1 und 17.9 der Satzung

Ab dem Geschäftsjahr 2020 soll die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von EUR 45.000,00 auf EUR 10.000,00, die Grundvergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats von EUR 75.000,00 auf EUR 15.000,00 und die Grundvergütung des stellvertretenden Vorsitzenden von EUR 60.000,00 auf EUR 12.500,00 herabgesetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen:

a)

Ziffer 17.1 S. 1 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

17.1 S. 1 'Die Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2020 (einschließlich) wird wie folgt festgesetzt:'
b)

Ziffer 17.1.1 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

17.1.1 'Der fixe Anteil der Grundvergütung beträgt EUR 10.000,00.'
c)

Ziffer 17.9 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

17.9 'Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält als Grundvergütung EUR 15.000,00, ein stellvertretender Vorsitzender EUR 12.500,00.'
II. Vorlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße 11, 66123 Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im Internet unter

www.itn-nanovation.com/hv

eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär zudem kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen:

*

Festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2017

*

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017

*

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

III. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer 20.2 der Satzung der Gesellschaft vor der Versammlung anmelden.

Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 26. Juni 2019 (00:00 Uhr MESZ) bezieht ('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record Date'), ausreichend. Dieser Stichtag ist für die Ausübung versammlungsbezogener Rechte maßgeblich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 10. Juli 2019 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:

 

ItN Nanovation AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 21 027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung der Aktien, diese können insbesondere unabhängig von Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich daher nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in der Hauptversammlung am 17. Juli 2019 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

IV. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch unter

www.itn-nanovation.com/hv

zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten daher die Form der Vollmacht vorab mit dem Bevollmächtigten abstimmen.

Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

 

ItN Nanovation AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 21 027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 16. Juli 2019 schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter der oben genannten Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Gleiches gilt für die Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den Widerruf der Vollmacht.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter

www.itn-nanovation.com/hv

zum Download zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Informationen zur Hauptversammlung sind auch im Internet unter

www.itn-nanovation.com/hv

einsehbar.

V. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
1.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, (dies entspricht derzeit einem Anteil am Grundkapital von EUR 825.779,80) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, vorliegend somit 500.000 Stückaktien der Gesellschaft, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher bis spätestens Sonntag, den 16. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt.

Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an:

 

ItN Nanovation AG - Vorstand - Peter-Zimmer-Straße 11 66123 Saarbrücken Deutschland

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.itn-nanovation.com/hv

veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.

2.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen. Die Anträge von Aktionären sind einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit etwaiger Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.

Ein solcher Antrag muss daher bis spätestens Dienstag, 02. Juli 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Ein solcher Antrag ist in Textform zu richten an:

 

ItN Nanovation AG - Vorstand - Peter-Zimmer-Straße 11 66123 Saarbrücken Deutschland Fax: +49 (0)681/5001-499 E-Mail: hv@itn-nanovation.com

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der etwaigen Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter der Internetadresse

www.itn-nanovation.com/hv

veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird, werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen muss ein Gegenantrag bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

3.

Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG

Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Gegenstand der Tagesordnung) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

4.

Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand sich durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. Die Auskunft kann auch verweigert werden, soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht oder wenn die begehrte Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.itn-nanovation.com/hv

Die Satzung oder die Geschäftsordnung kann den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu bestimmen. Danach hat der Versammlungsleiter der Hauptversammlung gemäß Ziffer 21.3 der Satzung der Gesellschaft das Recht, das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.

VI. Grundkapital und Stimmrechte gem. § 30b Abs. 1, Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.515.596,00 und ist eingeteilt in 16.515.596 Inhaberstückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b des Aktiengesetzes kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Inhaberstückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 16.515.596.

VII. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere notwendige Informationen gemäß § 124a AktG sowie sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar:

www.itn-nanovation.com/hv VIII. Datenschutzinformationen für Aktionäre der ItN Nanovation AG

Hinweise über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, und die den Aktionären nach dem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, zustehenden Rechte sind über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar:

www.itn-nanovation.com/hv

 

Saarbrücken, im Juni 2019

ItN Nanovation AG

- Der Vorstand -


05.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ItN Nanovation AG
Peter-Zimmer Straße 11
66123 Saarbrücken
Deutschland
E-Mail: Ines.Martin@itn-nanovation.com
Internet: http://www.itn-nanovation.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

820009  05.06.2019 

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