HV-Bekanntmachung: DATAGROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.03.2021 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Donnerstag, 21.01.2021 15:30 von DGAP - Aufrufe: 189

DGAP-News: DATAGROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DATAGROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.03.2021 in virtuell mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 21.01.2021 / 15:25 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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DATAGROUP SE Pliezhausen International Security Identification Number (ISIN): DE000A0JC8S7 Wertpapierkennnummer (WKN): A0JC8S Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am Donnerstag, 04. März 2021, um 11.00 Uhr (MEZ)

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Donnerstag, 04. März 2021, 11.00 Uhr (MEZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Firmensitz der DATAGROUP SE, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen. Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton im Aktionärsportal, zugänglich unter

https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden gebeten, insbesondere den Abschnitt 'Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und weiterer Aktionärsrechte' (Abschnitt B) zu beachten.

A. Tagesordnung der Hauptversammlung

Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG), finden auf die DATAGROUP SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich nicht aus spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung oder des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) etwas anderes ergibt.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020

Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der DATAGROUP SE, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, eingesehen werden und sind im Internet unter

http://www.datagroup.de/hauptversammlung

zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der im festgestellten Jahresabschluss zum 30.09.2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.894.238,40 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der DATAGROUP SE für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 30.09.2020 beendete Geschäftsjahr im Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen:

a) Herrn Hans-Hermann Schaber wird Entlastung erteilt. b) Herrn Dirk Peters wird Entlastung erteilt. c) Herrn Andreas Baresel wird Entlastung erteilt. d) Herrn Peter Schneck wird Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der DATAGROUP SE für das Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis 30.09.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30.09.2020 beendete Geschäftsjahr im Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen:

a) Herrn Heinz Hilgert wird Entlastung erteilt. b) Herrn Hubert Deutsch wird Entlastung erteilt. c) Frau Dr. Carola Wittig wird Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Herr Hubert Deutsch ist durch Beschluss des Amtsgerichtes Stuttgart vom 23.10.2019 als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft unbefristet bestellt worden. Unabhängig hiervon soll Herr Deutsch nunmehr gleichwohl durch Beschluss der Hauptversammlung erneut zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung und §§ 96 Abs. 1, sechster Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Nach § 9 Absatz 3 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hubert Deutsch, ausgeübter Beruf: Geschäftsführer der Blank Holding GmbH, Neufra/Riedlingen, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Nähere Angaben zum Werdegang von Herrn Hubert Deutsch sind auf der Internetseite der DATAGROUP SE unter

http://www.datagroup.de/hauptversammlung

abrufbar.

6.

Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestr. 67 - 74, 70184 Stuttgart

*

zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu wählen und

*

zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte gemäß §§ 115 ff. WpHG im Geschäftsjahr 2020/2021 und 2021/2022 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen, sofern die vorstehenden Normen auf die Gesellschaft anwendbar sind.

B. Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und weiterer Aktionärsrechte

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung in diesem Jahr gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, ('COVID-19-Gesetz') ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet zumindest unter Anwesenheit des Versammlungsleiters, des Vorstandsvorsitzenden und des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Räumen der DATAGROUP SE, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, statt. Damit ergeben sich in diesem Jahr nachfolgend beschriebene Abweichungen zu früheren Präsenzversammlungen.

Die Hauptversammlung wird am 04. März 2021 ab 11:00 Uhr (MEZ) in Bild und Ton im HV-Portal der Gesellschaft unter

https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

übertragen. Aktionäre, die sich an der Hauptversammlung virtuell beteiligen wollen, müssen sich zuvor anmelden (siehe nachfolgend unter Ziff. 2.).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend unter Ziff. 4.). Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation bis Dienstag, den 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), vor der Versammlung eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Im Hinblick auf die Transparenz der DATAGROUP SE und als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden nachfolgend nicht nur die gesetzlich zwingenden Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte Gesellschaften gegeben.

1.

Grundkapital und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 8.349.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft 17.541 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte, inklusive des Stimmrechts, zustehen. Die Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich damit auf 8.331.459 Stimmrechte.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierzu fristgerecht anmelden und als Nachweis ihrer Berechtigung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:

DATAGROUP SE c/o Art-of-Conference Martina Zawadzki Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart E-Mail: hauptversammmlung@art-of-conference.de Fax: 0711 4709 713

Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises wird den Aktionären ein HV-Ticket (mit Zugangsnummer und PIN-Code) für das HV-Portal übersandt. Wir bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen Erhalt des HV-Tickets nicht zu gefährden; wir empfehlen, alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren. HV-Tickets werden auf dem Postweg zugesandt. Falls das HV-Ticket auf dem Postweg verlorengehen sollte, können sich die Aktionäre, unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl ihrer Aktien, per E-Mail an die Adresse

HV@datagroup.de

oder telefonisch unter 07217 970-015 an uns wenden.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, den 11. Februar 2021, 00:00 Uhr (MEZ), beziehen und der Gesellschaft, ebenso wie die Anmeldung, unter der vorgenannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 25. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut aus. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären die HV-Tickets für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

3.

Erläuterung zur Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date):

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht mit diesen Aktien im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.

4.

Stimmabgabe durch Briefwahl oder mittels Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und Weisungserteilung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich, oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl) oder ihr Stimmrecht im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, darüber hinaus jedoch nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen sich wie vorstehend beschrieben fristgemäß zur Hauptversammlung anmelden sowie fristgemäß den Berechtigungsnachweis erbringen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Die Stimmabgabe per Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter kann entweder mithilfe des entsprechenden Formulars, das unter

http://www.datagroup.de/hauptversammlung

zum Download bereit steht, oder durch Nutzung des HV-Portals unter

https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

erfolgen.

Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter samt Weisungserteilung, ihre Änderung oder der Widerruf einer solchen Vollmachtserteilung müssen der Gesellschaft - sofern nicht das HV-Portal genutzt wird - per Post, Telefax oder E-Mail spätestens bis Dienstag, den 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter den nachfolgenden Kontaktdaten zugehen:

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen Fax: 07127 970 033 E-Mail: hv@datagroup.de

Über das HV-Portal ist die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter auch noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das HV-Portal auch etwaige zuvor auf anderem Wege (in Textform oder schriftlich) abgegebene Weisungen widerrufen oder geändert werden.

Briefwahlstimmen können an folgende Anschrift bis spätestens Dienstag, den 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ),

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen

oder unter Nutzung des HV-Portals unter

https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, können sich der Briefwahl und der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedienen.

5.

Stimmrechtsvertretung durch Dritte

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Der Bevollmächtigte kann jedoch ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen und darf die Rechte des Aktionärs ebenfalls nur wie in diesen Teilnahmebedingungen angegeben ausüben. Dementsprechend kann der Bevollmächtigte das Stimmrecht für von ihm vertretene Aktionäre gleichfalls nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den Stimmrechtsvertreter) ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbaren Vollmachtsformulars erfolgen. Ein Vollmachtsformular befindet sich auch auf der Rückseite des übersandten HV-Tickets, welches den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail bis spätestens zum 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen Fax: 07127 970 033 E-Mail: hv@datagroup.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Erteilung, Änderung oder der Widerruf einer solchen Vollmacht ist über das HV-Portal nicht möglich. Bitte beachten Sie daher die vorstehend angegebene Frist für den Nachweis der Bevollmächtigung.

Bitte beachten Sie außerdem, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit dem HV-Ticket zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

6.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) und § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 07. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an:

DATAGROUP SE Vorstand Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen Fax: 07127 970 033

7.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zur Wahl des Aufsichtsrats gemäß § 127 AktG übersenden. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft zum Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge nebst einer etwaigen Begründung und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Straße 7 72124 Pliezhausen Fax: 07127 970 033 E-Mail: hv@datagroup.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 17. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse

http://www.datagroup.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds enthält. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die gemäß § 126 AktG oder gemäß § 127 AktG zugänglich zu machen sind, also insbesondere bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt gestellt bzw. unterbreitet wurden, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Ein gesondertes Stellen der Anträge oder Unterbreiten der Wahlvorschläge in der Hauptversammlung ist nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.

8.

Fragerecht der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Ausübung des Fragerechts setzt die vorherige ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung voraus (siehe vorstehend unter Ziff. 2.). Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand kann dabei Antworten zusammenfassen.

Der Vorstand hat vorgegeben, dass zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ihre Fragen bis spätestens zum 2. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), der Gesellschaft ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

übermitteln können. Fragen, die nach dem vorstehend genannten Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Über das Fragerecht in der vorstehend erläuterten Form hinaus besteht aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre in diesem Jahr kein Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG.

9.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 04. März 2021 unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https://datagroup2021.hv-anmeldung.de

erklärt werden.

10.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen in entsprechender und freiwilliger Anwendung von § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) und § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.datagroup.de/hauptversammlung

zugänglich.

11.

Informationen zum Datenschutz

Die DATAGROUP SE verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, ggf. Name, Adresse, E-Mail-Adresse einer bevollmächtigten Person), Informationen über Ihre Anteile (z.B. Aktienanzahl, Besitzart), Verwaltungsdaten (z.B. die Nummer des HV-Tickets) sowie die jeweilige Abstimmung zum jeweiligen Tagesordnungspunkt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder Durchführung eines Vertrages erforderlich ist. Die DATAGROUP SE ist rechtlich sowie satzungsgemäß verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die DATAGROUP SE verantwortlich.

Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

DATAGROUP SE Team Hauptversammlung Wilhelm-Schickard-Str. 7 72124 Pliezhausen E-Mail: hv-datenschutz@datagroup.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der DATAGROUP SE zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Bei der Veröffentlichung von Tagesordnungsergänzungsverlangen und Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen werden Name und Wohnort des Antragstellers genannt. Im Rahmen der Hauptversammlung können Aktionäre und Aktionärsvertreter das Teilnehmerverzeichnis einsehen, soweit dieses zugänglich gemacht wird.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie u.U. das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

hv-datenschutz@datagroup.de

Zudem haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der DATAGROUP SE erreichen Sie unter folgender Adresse:

datenschutz süd GmbH Wörthstr. 15 97082 Würzburg E-Mail: office@datenschutz-sued.de

 

Pliezhausen, im Januar 2021

DATAGROUP SE

Der Vorstand


21.01.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DATAGROUP SE
Wilhelm-Schickard-Straße 7
72124 Pliezhausen
Deutschland
Telefon: +49 7127 970059
Fax: +49 7127 970033
E-Mail: joelle.robineau@datagroup.de
Internet: http://www.datagroup.de
ISIN: DE000A0JC8S7
WKN: A0JC8S
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, XETRA, Stuttgart, München, Düsseldorf, Berlin-Bremen
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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