HAMM (dpa-AFX) - Der Streit um zusätzlichen Schadenersatz für Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe vor mehr als sechs Jahren geht an diesem Dienstag (17.30 Uhr) in die zweite Runde. In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm fordern die Kläger, die bei dem Flugzeugabsturz ihre nächsten Angehörigen verloren, von der Germanwings-Mutter Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben.
Die Kläger werfen der Fluggesellschaft Versäumnisse bei der flugmedizinischen Untersuchung des Co-Piloten vor: Die beauftragten Ärzte hätten bei gründlicher Untersuchung nicht übersehen können, dass dieser an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide, mit der er nicht mehr für den Flugbetrieb hätte zugelassen werden dürfen, so das Argument. Die Lufthansa hatte den unmittelbaren Angehörigen nach dem Unglück jeweils 10 000 Euro für das erlittene Leid durch den Verlust gezahlt sowie weitere 25 000 an die Erben der Opfer für deren erlittene Todesangst.
Das Landgericht Essen hatte die Klage im Sommer 2020 in erster Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass die medizinische Überwachung eine staatliche Aufgabe sei und nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft falle. Drei von damals acht Klägern legten Berufung ein. Die Richter haben zunächst zweieinhalb Stunden für den Verhandlungstermin am Dienstag angesetzt./fld/DP/nas
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