Hauptversammlung der Deutschen Bank rechtens

Dienstag, 12.11.2013 10:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 258

Etappensieg für die Deutsche Bank: Es sei keine Satzungsverletzung bei der Hauptversammlung im April festzustellen, urteilt das Frankfurter Landgericht. Seit Jahren überzieht die Kirch-Seite die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) mit Klagen.

Im Dauerstreit mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch hat die Deutsche Bank einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Frankfurt wies am Dienstag Anfechtungsklagen der Kirch-Seite gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. April dieses Jahres zurück. Es seien keine Satzungsverletzungen oder formelle Mängel festzustellen gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter (Az.: 3-05 O 151/13). Bei der Versammlung war unter anderem der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner bestätigt worden.

Die Kirch-Seite hatte eine Verletzung der Informationsrechte von Aktionären sowie Formfehler gerügt. Seit Jahren überzieht die Kirch-Seite die Deutsche Bank mit Klagen. Deren damaliger Chef Rolf Breuer hatte Anfang 2002 in einem TV-Interview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Seither wird um eine Mitverantwortung Breuers und der Bank für die Pleite des Medienimperiums und Schadenersatz in Milliardenhöhe gestritten.

Ein Sprecher der Deutschen Bank zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden, lehnte aber einen weiteren Kommentar ab. Auch gegen die Beschlüsse der folgenden ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2013 wird geklagt. Das Gericht will darüber am 17. Dezember verhandeln.

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