Ein Strommast (Symbolbild).
Dienstag, 19.11.2013 18:51 von | Aufrufe: 177

Gutachten zum EnBW-Deal liegt vor

Ein Strommast (Symbolbild). pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Ein mit Spannung erwartetes Gutachten zum Preis der EnBW-Aktien liegt vor und könnte den Zeitplan des Untersuchungsausschusses im Landtag auf den Kopf stellen. Das von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene, über Monate verzögerte Wertgutachten des Finanzwissenschaftlers Wolfgang Ballwieser sei bei der Behörde eingetroffen, sagte Ausschusschef Klaus Herrmann (CDU) am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Er wolle am Mittwoch zunächst mit der Staatsanwaltschaft und dann mit den Obleuten der Fraktionen über das weitere Vorgehen sprechen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Kauf wegen Untreueverdachts gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Er hatte den Rückkauf des Karlsruher Versorgers Ende 2010 am Parlament vorbei eingefädelt und der französischen EDF 4,7 Milliarden Euro für das 45-Prozent-Paket an EnBW-Aktien aus der Landeskasse gezahlt.

Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem herausfinden, ob das Land nicht zu viel bezahlt hat. Selbst CDU-Obmann Alexander Throm hatte das bereits für Ende Juli/Anfang August angekündigte Gutachten als "außerordentlich bedeutsam" bezeichnet.

Nach dem jüngsten Stand der Dinge wollte der Ausschuss am 27. November zum letzten Mal zusammenkommen. Bis dahin sollten der sachliche Abschlussbericht und die Wertungen der Fraktionen fertiggestellt werden. Die abschließende Plenardebatte war bislang für den 18./19. Dezember angesetzt./jug/kre/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten zur EnBW Energie Baden-Württemberg Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News