Am Aktienmarkt brilliert gegenwärtig das Wertpapier von Inditex (Inditex-Aktie). Das Wertpapier verteuert sich am Mittwoch deutlich.
Mit einem Wertanstieg von 3,30 Prozent gehört heute die Inditex-Aktie zu den Performancebesten des Tages. Zur Stunde zahlen Käufer 29,78 Euro an der Börse für das Papier. Zieht man den Eurostoxx 50 (Eurostoxx 50) als Benchmark hinzu, dann liegt die Aktie von Inditex klar vorn. Der Eurostoxx 50 kommt mit einem Punktestand von 3.682 Punkten derzeit nur auf ein Plus von 0,27 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag.
Industria de Diseño Textil S.A. ist ein international tätiges Textilunternehmen. Der Konzern zählt zu den weltweit grössten Textilunternehmen und ist im Design, der Produktion und dem Vertrieb von Bekleidungsartikeln und Accessoires aktiv. Die Produktionsbetriebe, die Logistikzentren und die Vertriebseinrichtungen befinden sich alle in Spanien. Im vergangenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Inditex unter dem Strich einen Gewinn von 3,44 Mrd. Euro. Der Umsatz belief sich auf 26,1 Mrd. Euro.
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Der Anteilsschein von Inditex wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die US-Investmentbank Goldman Sachs hat die Einstufung für Inditex nach Zahlen auf "Buy" mit einem Kursziel von 31 Euro belassen. Beim Gewinn je Aktie im dritten Geschäftsquartal habe der Modekonzern die Erwartungen übertroffen, schrieb Analyst Richard Edwards in einer am Mittwoch vorliegenden Studie. Die Konsensschätzungen für 2020 dürften davon jedoch unberührt bleiben.
Die US-Bank JPMorgan hat die Einstufung für Inditex nach Zahlen auf "Overweight" mit einem Kursziel von 33 Euro belassen. Das dritte Geschäftsquartal des Modekonzerns sei etwas besser als erwartet ausgefallen, schrieb Analystin Georgina Johanan in einer am Mittwoch vorliegenden Einschätzung. Allerdings habe das Unternehmen keine Angaben zum laufenden Geschäft gemacht. Das könnte nicht so gut ankommen.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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