PARIS (dpa-AFX) - Die französische Wettbewerbsbehörde hat Google (Alphabet A Aktie)
Der Vorstoß der Wettbewerbsbehörde ist der nächste Schritt in der europaweiten Debatte um die Vergütung nach dem sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Dabei geht es vor allem um sehr kleine Auszüge von Inhalten, die zum Beispiel bei der Internet-Suche angezeigt werden. Eine Bezahlung ist nach der EU-Urheberrechtsreform vorgesehen, die ab Juni 2021 greifen soll, in Frankreich gibt es ein entsprechendes Gesetz bereits seit Juli vergangenen Jahres.
Google zeigt in Frankreich kleine Inhalte-Auszüge nur noch an, wenn die Rechteinhaber dem unentgeltlich zustimmen. Einen ähnlichen Weg hatte der Internet-Konzern auch bei dem schließlich an einem Verfahrensfehler gescheiterten deutschen Leistungsschutzrecht gewählt. Die französische Behörde vermutet jedoch, dass Google den Verlagen damit unfaire Bedingungen aufgezwungen haben könnte./so/DP/nas
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