Ein Paar lässt sich scheiden. (Symbolbild)
Samstag, 23.03.2019 18:00 von | Aufrufe: 208

Giffey für steuerliche Entlastung von Trennungseltern

Ein Paar lässt sich scheiden. (Symbolbild) © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Getrennt lebende Eltern sollten aus Sicht von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey steuerlich entlastet werden. "Ich finde das richtig, weil Paare in der Trennung stärker belastet sind", sagte die SPD-Politikerin der "B.Z. am Sonntag" auf die Frage, ob sie Trennungseltern auch steuerlich entlasten wolle. "Sie haben zwei Wohnungen, zwei Haushalte, oft doppelt Ausstattung fürs Kind. Moderne Familienpolitik muss darauf reagieren."

Die Politik tue viel dafür, dass sich beide Eltern mehr in die Erziehung einbringen können. "Und wenn sie sich trennen, sollten wir ihnen auch keine Steine in den Weg legen", sagte Giffey der Zeitung.

Die Familienministerin hatte für einen Vorstoß, engagierte Väter von Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen zu entlasten, teils heftige Kritik geerntet. "Es ist ein hoch emotionales Thema, und wir sprechen darüber, wie wir Dinge verbessern können für Eltern, die gemeinsam getrennt erziehen", sagte sie nun. Eine Neuregelung dürfe natürlich nicht dazu führen, dass sich Alleinerziehende sorgen müssten. "Da werden wir keine vorschnellen Regelungen treffen."/ted/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.