Flaggen vor der CDU-Zentrale.
Sonntag, 24.11.2013 18:09 von | Aufrufe: 1207

GESAMT-ROUNDUP: Union und SPD einig über strengere Regeln für Managergehälter

Flaggen vor der CDU-Zentrale. © querbeet / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

BERLIN/BERN (dpa-AFX) - Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf strengere Regeln für Managergehälter geeinigt. Danach sollen der Aufsichtsrat und die Aktionärsversammlung eines börsennotierten Unternehmens die Höhe der Gehälter festlegen und das Verhältnis zum Durchschnittsgehalt offenlegen, bestätigten Verhandlungskreise am Sonntag in Berlin. Aus dieser Transparenz heraus ergebe sich eine Begrenzung der Vorstandsvergütungen. Eine gesetzliche Deckelung sei nach wie vor nicht geplant, hieß es.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte der "Bild am Sonntag": "Wo der freie Markt versagt, muss der Staat versuchen, für Gerechtigkeit zu sorgen. (...) Es ist gut, dass wir im Entwurf des Koalitionsvertrages erstmals eine Grenze für Managergehälter eingezogen haben."

IN DER SCHWEIZ STIMMT MEHRHEIT GEGEN DECKELUNG

Derweil werden Managergehälter in der Schweiz weiterhin massiv über den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer liegen dürfen. Ein Vorstoß, die Topgehälter auf das Zwölffache eines einfachen Arbeiterlohns zu begrenzen, fiel am Sonntag in einer Volksabstimmung durch. 65,3 Prozent der Referendumsteilnehmer lehnten die "1:12-Initiative für gerechte Löhne" der Jungsozialisten ab.

Juso-Präsident David Roth zeigte sich "enttäuscht von diesem Resultat". Der sozialdemokratische Abgeordnete Cédric Wermuth sagte. "Wir prüfen zurzeit, wie wir künftig gegen die Lohnexzesse vorgehen werden." Man rechne nicht damit, dass die Abstimmung eine Signalwirkung auf den 2014 anstehenden Volksentscheid über einen landesweiten Mindestlohn haben werde.

ARBEITGEBER: SCHWEIZER WOLLEN NICHT, DASS STAAT MITREDET

Die Gegner der 1:12-Initiative werten die Niederlage als wichtigen Entscheid für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das Volk wolle nicht, dass der Staat bei den Löhnen mitrede, sagte der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, im Fernsehen. Die Wirtschaftsverbände hatten erklärt, im Falle einer Annahme der Initiative könnten sich große Konzerne aus der Schweiz zurückziehen, was zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten führen würde.

In Deutschland lehnen die Wirtschaft und Aktionärsschützer schärfere Vorgaben ab. Dagegen sprechen sich fast drei Viertel der Deutschen dafür aus, Top-Managern die Gehälter zu beschneiden.

LAUT GFK-UMFRAGE BEFÜRWORTET MEHRHEIT DER DEUTSCHEN SCHÄRFERE VORGABEN


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Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK für die "Welt am Sonntag". Anlass ist die "1:12-Initiative" in der Schweiz, die dort allerdings in einem Volksentscheid durchfiel. Damit wollten die Initiatoren erreichen, dass Managervergütungen auf das maximal Zwölffache des jeweils tiefsten Lohns im selben Unternehmen begrenzt werden. Der GfK-Umfrage zufolge würden dies in Deutschland 73,3 Prozent der Befragten befürworten.

Nach der Einigung der Rechtspolitiker von Union und SPD soll künftig die Hauptversammlung das letzte Wort haben. "Über die Vorstandsvergütung wird künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden", heißt es nach Angaben der "Rheinischen Post" (Montag) im Textentwurf: "Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird der Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ein Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens festzulegen."

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der "Bild am Sonntag" , die Vorgaben der Kommission "Corporate Governance Kodex" enthalte bereits umfassende Transparenzregeln. "Das ist Symbolpolitik und eine billige Einigung", sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, dem "Tagesspiegel" (Montag). Eine Deckelung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat, die sich an dem Durchschnittsverdienst im Unternehmen orientiert, sei bereits im "Corporate Governance Kodex" verankert: "Man sollte den Unternehmen Zeit geben, diese Empfehlung umzusetzen."/sl/bur/DP/fn

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