Flugstreichungen statt Urlaubsvergnügen: Für Tausende Fluggäste wurde dieser Alptraum im vergangenen Herbst Realität. Grund war eine plötzliche Massenerkrankung des Tuifly-Personals. Nun rollt eine Prozesswelle an.
Vor dem Amtsgericht Hannover sind am Dienstag zwei Entschädigungsklagen von Tuifly-Reisenden wegen entgangener oder verminderter Urlaubserholung verhandelt worden. Sie fallen zusammen mit der Hauptversammlung der Tuifly-Mutter, dem Reisekonzern Tui. Die Tuifly will den Kunden bisher keine Entschädigungen zahlen, sondern erstattet nur den Reisepreis. Sie beruft sich dabei auf höhere Gewalt beziehungsweise außergewöhnliche Umstände. Richterin Catharina Erps will an diesem Mittwoch eine Entscheidung verkünden.
Sie drückte in der Anhörung bereits die Überzeugung aus, dass die Parteien wohl nächsthöhere Instanzen anrufen würden. Dieser Ansicht schloss sich auch der Anwalt eines Paares aus Nordrhein-Westfalen an. Er sprach von einem Präzedenzfall und kündigte am Rande des Verfahrens an, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Ein endgültiger Beschluss könne sich somit bis zu zwei Jahre hinziehen. Seine Mandanten hatten im vergangenen Herbst auf dem Rückflug von Kos nach Düsseldorf eine mehr als dreistündige Verspätung und machen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung daher eine Entschädigung von 400 Euro pro Person geltend.
Auf die gleiche Verordnung beruft sich eine fünfköpfige Familie aus Celle, deren Flug bei der Ankunft in Düsseldorf komplett gestrichen worden war. Sie fordert die gleiche Summe pro Person.
Hintergrund: Im Herbst 2016 flog fast eine Woche lang ein Großteil der Tuifly-Jets nicht, weil sich die Crews massenhaft krank meldeten. Zuvor waren Job-Ängste durch die Nachricht genährt worden, dass Tuifly mit der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding unter Führung der Etihad integriert werden soll. Tui musste insgesamt rund 3000 Reiseverträge kündigen. Viele Betroffene reichten daraufhin Klage ein, allein in Hannover sind Hunderte Zivilverfahren anhängig.
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