LEIPZIG/BONN (dpa-AFX) - Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe war rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damals hatte die Deutsche Post (Deutsche Post Aktie)
Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte - etwa für das aktuell geltende Porto - war zunächst nicht absehbar.
Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht./swe/DP/jha
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