DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Billigere Konkurrenzprodukte zu den "Nespresso"-Kaffeekapseln dürfen weiterhin mit dem Hinweis angepriesen werden, dass sie für diese Maschine geeignet sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies am Donnerstag den Antrag der Schweizer Nestle-Tochter Nestec zurück, gegen dieses Vorgehen eine Einstweilige Verfügung zu erlassen. Beklagte waren zwei Schweizer Firmen, die ohne Lizenz billigere Kaffeekapseln für die "Nespresso"-Maschinen vertreiben. Zuvor hatte schon das Düsseldorfer Landgericht in einem Eilverfahren keine Patentverletzung gesehen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus./uho/DP/sf
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