Ein Richterhammer (Symbolbild).
Donnerstag, 21.02.2013 11:52 von | Aufrufe: 216

Gericht: 'Nespresso' auch mit fremden Kaffeekapseln

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Billigere Konkurrenzprodukte zu den "Nespresso"-Kaffeekapseln dürfen weiterhin mit dem Hinweis angepriesen werden, dass sie für diese Maschine geeignet sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies am Donnerstag den Antrag der Schweizer Nestle-Tochter Nestec zurück, gegen dieses Vorgehen eine Einstweilige Verfügung zu erlassen. Beklagte waren zwei Schweizer Firmen, die ohne Lizenz billigere Kaffeekapseln für die "Nespresso"-Maschinen vertreiben. Zuvor hatte schon das Düsseldorfer Landgericht in einem Eilverfahren keine Patentverletzung gesehen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus./uho/DP/sf


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

94,12 CHF
-0,15%
Nestlé SA Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Nestlé SA Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.