LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union hat Klagen gegen die Übernahme von Air-Berlin-Teilen sowie der Air-Berlin-Tochter LGW durch Easyjet
Die EU-Wettbewerbshüter hatten vor knapp vier Jahren die Übernahme von Teilen der insolventen Air Berlin durch Easyjet ohne Auflagen genehmigt. Air Berlin hatte Mitte August 2017 Insolvenz angemeldet und wenige Monate später den Flugbetrieb eingestellt. Die EU-Kommission muss bei europaweit relevanten Zusammenschlüssen prüfen, ob Wettbewerbsverzerrungen oder Nachteile für Verbraucher entstehen könnten.
Im zweiten Fall hatte die Kommission die Übernahme von LGW durch die Lufthansa unter Auflagen genehmigt. Lufthansa wollte ursprünglich mit den Tochtergesellschaften LGW und Niki einen beträchtlichen Teil des Flugbetriebs von Air Berlin übernehmen. Die EU-Kommission äußerte allerdings Bedenken, dass auf mehreren Strecken Monopole entstehen könnten. Der EU-Kommission zufolge verzichtete Lufthansa daraufhin auf einen Teil der in Übernahmen vorgesehenen Start- und Landerechte insbesondere am Flughafen Düsseldorf./mjm/DP/eas
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.