Eine Stadt im Landkreis Göttingen.
Mittwoch, 04.01.2017 11:19 von | Aufrufe: 151

Gemeinden fordern vom Land feste Förderbeträge für Verkehrsprojekte

Eine Stadt im Landkreis Göttingen. © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

KÖLN (dpa-AFX) - Ein neues Landesgesetz muss aus Sicht der Kommunen sicherstellen, dass Bundesgelder für den kommunalen Verkehr auch nach der Umstellung der Geldströme 2020 tatsächlich dort ankommen. Das Gesetz müsse vor allem Förderbeträge festlegen, sagte Pit Clausen, der Vorsitzende des Städtetags NRW, der Deutschen Presse-Agentur. "Das Land muss sicherstellen, dass die jährlich 260 Millionen Euro des Bundes zweckgebunden für den kommunalen Verkehr eingesetzt werden." Ab 2020 ist die Verkehrsfinanzierung in den Gemeinden vor allem Sache der Länder.

Es müsse im Gesetz sichtbar sein, in welcher Höhe Mittel in die Verkehrsinfrastruktur fließen, forderte der kommunale Spitzenverband. "Auf dieser Basis können die Städte leichter langfristige Planungen starten", sagte Clausen. Der SPD-Politiker und Oberbürgermeister von Bielefeld fügte hinzu, die Mittel müssten aufgestockt werden, um die Verkehrsinfrastruktur erhalten, erneuern und punktuell auch ausbauen zu können.

Hintergrund seiner Vorschläge ist eine Umstellung der Bund-Länder-Finanzen. Bis 2019 fließen Bundesmittel direkt in die Gemeindeverkehrsfinanzierung. Ab 2020 erhalten die Bundesländer zwar mehr Geld aus der Umsatzsteuer, dafür entfällt aber die direkte Förderung aus der Bundeskasse für Verkehrsprojekte in Städten und Kreisen. Zwar hätten einige Länder - auch Nordrhein-Westfalen - in der Vergangenheit zur Zweckbindung der Bundesmittel eigene Gesetze verabschiedet, erklärte der Städtetag. In Zukunft müsse aber auch die Zweckbindung der Landesmittel für die Verkehrsfinanzierung gesichert werden./uho/DP/fbr


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