Roland Klaus, Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf
Montag, 18.11.2019 08:47 von | Aufrufe: 4441

Für Daimler-Aktionäre tickt die Uhr: Jetzt die besten Chancen auf Schadensersatz nutzen!

Roland Klaus, Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf - © R. Klaus

wallstreet:online: Herr Klaus, Ihr Einsatz gilt Daimler-Aktionären, die Kursverluste durch den Dieselskandal erlitten haben. Wie greifen Sie den Betroffenen unter die Arme?
Roland Klaus: Zunächst einmal bin ich der Meinung, dass die Autohersteller nicht nur ihre Kunden, sondern auch ihre Aktionäre im Diesel-Skandal vorsätzlich geschädigt haben. Das gilt zumindest für Volkswagen und für Daimler, die unerlaubte Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung verbaut haben. Deswegen organisieren wir gemeinsam mit der führenden Anwaltskanzlei in Sachen Anlegerschutz in Deutschland mehrere Möglichkeiten, mit denen sich Aktionäre der Daimler AG an der Schadensersatz-Klage gegen das Unternehmen beteiligen können. Diese Klage nach dem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) wird demnächst vor dem OLG Stuttgart beginnen. Hintergrund ist, dass die Unternehmensführung von Daimler den Finanzmarkt offenbar nicht rechtzeitig über die Diesel-Manipulationen informiert hat und sich damit möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte.

Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten, sich an der Klage zu beteiligen: Erstens können sich Anleger für die Musterklage anmelden, ohne selbst zu klagen. Zweitens können sie individuell klagen, das ist insbesondere dann interessant, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, die die Kosten trägt. Und drittens haben wir eine Prozessfinanzierung organisiert, die für die meisten Anleger sehr interessant sein könnte. Hierbei übernimmt ein kapitalstarker Investor das komplette Kostenrisiko, er bezahlt also die Anwalts- und Gerichtskosten. Im Gegenzug erhält er ein Erfolgshonorar von einem Drittel des Schadensersatzes. Dem Daimler-Aktionär entstehen also zunächst keine Kosten. Erst dann, wenn das Verfahren erfolgreich war, gibt er einen Teil des erhaltenen Schadensersatzes ab. Bekommt er keinen Schadensersatz, dann entstehen ihm bei der Prozessfinanzierung also auch keine Kosten.

wallstreet:online: Welche Voraussetzungen müssen Daimler-Anleger erfüllen, damit eine Schadensersatzklage aussichtsreich ist?
Roland Klaus: Sie sollten Daimler-Aktien im Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2018 gekauft haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Aktien noch im Depot haben oder schon verkauft haben. Für diesen Zeitraum haben wir verschiedene Phasen definiert, in denen die Papiere aufgrund von Meldungen rund um den Abgas-Skandal Kursverluste erlitten haben. Dadurch ergibt sich aus der individuellen Haltedauer auch ein individueller Schadensersatz-Anspruch für jeden Anleger.

wallstreet:online: Warum sollen Daimler-Aktionäre Ihnen vertrauen und auf Ihren Service setzen? Können Sie einen positiven Trackrecord vorlegen, wie es an der Börse so schön heißt?
Roland Klaus: Natürlich kann jeder Anleger auch mit einem Anwalt seiner Wahl individuell klagen. Dabei entsteht ihm aber ein erhebliches Kostenrisiko, da die meisten Rechtsschutzversicherungen bei Kapitalanlage-Themen nicht einspringen. Die Möglichkeit der Prozessfinanzierung gibt es nur bei uns. Es ist übrigens der zweite Fall dieser Art, den wir organisieren. Vor gut zwei Jahren gab es eine vergleichbare Prozessfinanzierung für Volkswagen-Aktionäre. Diese ist inzwischen aber geschlossen, da das Gerichtsverfahren bereits läuft. Bei dieser Gelegenheit haben wir Schadensersatz-Ansprüche von Volkswagen-Aktionären in Millionenhöhe gebündelt. Und wir sind sehr optimistisch, diesen Fall auch zu gewinnen.

wallstreet:online: Dem Daimler-Vorstand kapitalmarktrechtliche Verstöße nachzuweisen und dann Schadenersatz-Prozesse zu gewinnen, ist ein hartes Stück Arbeit. Wie schätzen Sie die Aussichten auf Prozesserfolge ein?
Roland Klaus: Ich schätze die Chancen als sehr hoch ein. Es gibt – ähnlich wie im Fall Volkswagen – auch bei Daimler deutliche Hinweise darauf, dass der Vorstand frühzeitig von den Abgas-Manipulationen im eigenen Haus wusste. Als der VW-Skandal im September 2015 bekannt wurde, stellte sich Daimler-Vorstand Zetsche vor die Presse und sagte, dass ein solcher Betrug bei Daimler bzw. Mercedes unmöglich sei. Inzwischen wissen wir jedoch: Auch Daimler hat gemauschelt und mit sogenannten „Thermo-Fenstern“ gearbeitet, die die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen ausschalten. Das Unternehmen hat zahlreiche Klagen von Diesel-Besitzern vor Gericht verloren und musste hunderttausende Fahrzeuge wegen der Abgas-Manipulationen zurückrufen. Es ist äußerst wahrscheinlich, dass die Unternehmensführung in diese Manipulationen eingeweiht war. Daher hätte man den Finanzmarkt über Ad-hoc-Publikationen informieren müssen. Da dies ausgeblieben ist, hat sich das Unternehmen unseres Erachtens schadensersatzpflichtig gemacht. Das beste Indiz für die guten Chancen der Klage ist die Tatsache, dass der britische Prozessfinanzierer Therium den Fall intensiv geprüft hat und nun bereit ist, mit eigenem Geld in Vorleistung zu gehen und das Kostenrisiko für Anleger zu übernehmen.

wallstreet:online: Es gibt nichts umsonst, schon gar nicht Anwälte die Schadenersatz-Prozesse gewinnen sollen. Wie viel muss ich als Daimler-Aktionär zahlen, wenn ich Ihren Service in Anspruch nehme?
Roland Klaus: Der Service der IG Widerruf kostet die Daimler-Aktionäre nichts. Aber natürlich entstehen Kosten für die Prozessführung. Wie bereits gesagt, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Für die meisten Aktionäre dürfte die Prozessfinanzierung die spannendste Variante sein, weil sie kein Kostenrisiko eingehen, sondern nur im Erfolgsfall ein Drittel des erhaltenen Schadensersatzes abgeben. Wer möchte, kann sich aber auch auf eigenes Risiko an der Musterklage beteiligen oder individuell klagen.

wallstreet:online: Wie sieht Ihr Zeitplan aus? Welche Fristen müssen Daimler-Aktionäre, die an Ihrem Service interessiert sind, einhalten?
Roland Klaus: Wir gehen davon aus, dass die Musterklage Anfang nächsten Jahres beginnt. Bis dahin müssen Anleger aktiv werden, die sich an dem Musterverfahren beteiligen wollen oder die Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen möchten. Sie sollten also keine Zeit verlieren und kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten sie haben.

wallstreet:online: Was würden Sie allen Aktionären, die von Diesel-Skandalen betroffen sind, gerne zurufen?
Roland Klaus: Ich wurde schon ein paar Mal von Anlegern gefragt: Warum sollen wir unser eigenes Unternehmen verklagen? Immerhin zahlen wir unseren Schadensersatz als Aktionäre quasi aus eigener Tasche. Das ist zwar nicht falsch – trotzdem machen diese Leute einen Denkfehler. Denn die großen institutionellen Anleger, also in erster Linie Fonds, werden sich an der Klage beteiligen. Wer also als Kleinanleger auf eine Teilnahme verzichtet, der wird am Ende vermutlich den Schadensersatz der Profis finanzieren – aber selbst nichts davon haben. Er sollte sich daher gut überlegen, ob er der Klage wirklich fernbleibt.

 


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Das Interview führte Christoph Morisse.

 

Zur Person: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf, die sich für die Interessen von Verbrauchern und Anlegern einsetzt. Bekannt wurde er als Frankfurter TV-Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC. Er ist Autor des Buchs „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“.

 

 

 

 

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